3 Banken Euro Bond-Mix A
WKN 971930 | ISIN AT0000856323 | Fonds
Fondsprofil
Fondgesellschaft | 3 Banken Generali I. |
Region | Europa |
Branche | Anleihen Gemischt |
Ursprungsland | Österreich |
Vertriebszulassungen | Österreich, Deutschland, Tschechien |
KESt-Meldefonds | Ja |
Auflagedatum | 02.05.1988 |
Ertragstyp | ausschüttend |
Fondsvolumen | 122,80 Mio. EUR |
Hinweis | - |
Weitere Informationen
Keine Daten verfügbar
Fondsspezifische Informationen
Im Rahmen der Anlagestrategie kann in wesentlichem Umfang in Derivate investiert werden.Die Fondsbestimmungen des 3 Banken Euro Bond-Mix A wurden durch die FMA bewilligt.Der 3 Banken Euro Bond-Mix A kann mehr als 35 % des Fondsvermögens in Wertpapiere/Geldmarktinstrumente folgender Emittenten investieren: die von der Republik Österreich, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich der Niederlande, der Französischen Republik sowie der Republik Finnland begeben oder garantiert werden
Fondsgesellschaft
KAG | 3 Banken Generali I. |
Adresse | Untere Donaulände 36, 4020, Linz |
Internet | www.3bg.at |
fonds@3bg.at |
Fondsstrategie
Anlageziel ist es, einen möglichst hohen Ertrag bei zugleich möglichst breiter Risikostreuung zu erzielen. Der 3 Banken Euro Bond-Mix ist ein aktiv gemanagter Anleihenfonds.
Für den Investmentfonds werden für mindestens 51 vH des Fondsvermögens in EURO denominierte verzinsliche Wertpapiere (Staatsanleihen, Anleihen supranationaler Einrichtungen sowie Pfandbriefe), in Form von direkt erworbenen Einzeltiteln, sohin nicht indirekt oder direkt über Investmentfonds oder über Derivate, erworben. Das restliche Fondsvermögen kann in alle anderen Arten von verzinslichen Wertpapieren (Corporate Bonds,…) und Geldmarktinstrumente, welche in EURO denominiert sind, veranlagt werden. Bezüglich der Laufzeiten der einzelnen Anleihen steht das gesamte Laufzeitenuniversum zur Verfügung. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von der Republik Österreich, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich der Niederlande, der Französischen Republik sowie der Republik Finnland begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 vH des Fondsvermögens erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt, wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 vH des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. Die Verwaltungsgesellschaft darf Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken tätigen. Derivative Instrumente dürfen zusätzlich als Teilder Anlagestrategie bis zu 10 vH des Fondsvermögens eingesetzt werden.
Fondsmanager: 3 Banken-Generali