3 Banken Euro Bond-Mix A

WKN 971930 | ISIN AT0000856323 |  Fonds
Factsheet

Aktuelle Entwicklung

Fondsprofil

Fondstyp Rentenfonds
Branche Anleihen Gemischt
Ursprungsland Österreich
KESt-Meldefonds Ja
Auflagedatum 02.05.1988
Fondsvolumen 122,79 Mio. EUR

Größte Positionen

NRW STAEDTE ANL.2 15/25 2,92 %
ITALIEN 24/31 2,22 %
BUNDANL.V. 05/37 1,98 %
ITALIEN 19/30 1,91 %
Sonstiges 90,97 %

Performance

Zeitraum vor AGA nach max. AGA
1 Jahr +3,76 % +1,23 %
3 Jahre p.a. -2,41 % -3,21 %
5 Jahre p.a. -1,34 % -1,83 %
52W Hoch:
6,4400 EUR
52W Tief:
6,1200 EUR

Konditionen für Handel via KAG

Transaktionsentgelt 3,00 %
Sparplan Nein
Managementgebühr 0,35 %
Annahmeschluss 14:30

Fonds Prospekte

2024 Verkaufsprospekt (31.03.24)
2024 Halbjahresbericht (29.02.24)
2024 Basisinformationsblatt (26.02.24)
2023 Rechenschaftsbericht (31.08.23)
2022 Key Investor Information (19.04.22)

Fondsstrategie

Anlageziel ist es, einen möglichst hohen Ertrag bei zugleich möglichst breiter Risikostreuung zu erzielen. Der 3 Banken Euro Bond-Mix ist ein aktiv gemanagter Anleihenfonds. Für den Investmentfonds werden für mindestens 51 vH des Fondsvermögens in EURO denominierte verzinsliche Wertpapiere (Staatsanleihen, Anleihen supranationaler Einrichtungen sowie Pfandbriefe), in Form von direkt erworbenen Einzeltiteln, sohin nicht indirekt oder direkt über Investmentfonds oder über Derivate, erworben. Das restliche Fondsvermögen kann in alle anderen Arten von verzinslichen Wertpapieren (Corporate Bonds,…) und Geldmarktinstrumente, welche in EURO denominiert sind, veranlagt werden. Bezüglich der Laufzeiten der einzelnen Anleihen steht das gesamte Laufzeitenuniversum zur Verfügung. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von der Republik Österreich, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich der Niederlande, der Französischen Republik sowie der Republik Finnland begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 vH des Fondsvermögens erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt, wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 vH des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. Die Verwaltungsgesellschaft darf Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken tätigen. Derivative Instrumente dürfen zusätzlich als Teilder Anlagestrategie bis zu 10 vH des Fondsvermögens eingesetzt werden.
Fondsmanager: 3 Banken-Generali

Notizen

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