ERSTE RESPONSIBLE BOND MÜNDEL EUR R01 (T)
WKN 625865 | ISIN AT0000812995 | Fonds
Fondsprofil
Fondgesellschaft | Erste AM |
Region | Europa |
Branche | Anleihen Staaten orientiert |
Ursprungsland | Österreich |
Vertriebszulassungen | Österreich, Deutschland, Tschechien |
KESt-Meldefonds | Ja |
Auflagedatum | 15.10.1998 |
Ertragstyp | thesaurierend |
Fondsvolumen | 579,61 Mio. EUR |
Hinweis | - |
Weitere Informationen
Keine Daten verfügbar
Fondsspezifische Informationen
Im Rahmen der Anlagestrategie kann in wesentlichem Umfang in Derivate investiert werden.Die Fondsbestimmungen des ERSTE RESPONSIBLE BOND MÜNDEL EUR R01 (T) wurden durch die FMA bewilligt.Der ERSTE RESPONSIBLE BOND MÜNDEL EUR R01 (T) kann mehr als 35 % des Fondsvermögens in Wertpapiere/Geldmarktinstrumente folgender Emittenten investieren: die von der Republik Österreich bzw. deren Bundesländern: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien begeben oder garantiert werden
Fondsgesellschaft
KAG | Erste AM |
Adresse | Am Belvedere 1, 1100, Wien |
Internet | www.erste-am.at |
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Fondsstrategie
Der ERSTE RESPONSIBLE BOND MÜNDEL ist ein Anleihenfonds. Der Investmentfonds strebt als Anlageziel Kapitalzuwachs und/oder laufende Rendite an.
Um dieses Anlageziel zu erreichen, werden für den Investmentfonds ausschließlich solche mündelsichere, auf Euro lautende Wertpapiere erworben werden, die dem § 217 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) entsprechen. Des Weiteren können für den Investmentfonds Vermögenswerte unter Einhaltung des § 25 Abs. 1 Z. 5 bis 8, Abs. 2 bis 4 und Abs. 6 bis 8 PKG idF BGBL I Nr. 68/2015 ausgewählt werden. Dieser Fonds ist zur Anlage von Mündelgeld geeignet. Der Investmentfonds investiert bevorzugt in Wertpapiere gemäß § 217 ABGB von Schuldnern, die hohe ethische Grundprinzipien erkennen lassen. Ausgeschlossen sind Investitionen in Wertpapiere gemäß § 217 ABGB von Schuldnern, die in den Bereichen Atomenergie, Rüstung, fossilen Energien, Gentechnik oder Pornographie tätig sind, die Tierversuche zulassen oder in systematische, schwere Arbeitsrechtsoder Menschenrechtsverletzungen involviert sind. Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) werden nach Maßgabe des InvFG iVm § 217 ABGB zu mindestens 51% des Fondsvermögens erworben. Alle erworbenen Einzeltitel müssen zum Zeitpunkt des Erwerbs auf Basis eines vordefinierten Auswahlprozesses von der Verwaltungsgesellschaft als nachhaltig eingestuft worden sein. Nähere Ausführungen zum vordefinierten Auswahlprozess der Verwaltungsgesellschaft entnehmen Sie dem Prospekt, Abschnitt II, Punkt 12. Anteile an Investmentfonds dürfen nicht erworben werden.
Fondsmanager: Helwig-Dieter Ziering, Peter Paul Pölzl