ERSTE RESPONSIBLE BOND MÜNDEL EUR R01 (T)

WKN 625865 | ISIN AT0000812995 |  Fonds
Factsheet

Aktuelle Entwicklung

Fondsprofil

Fondstyp Rentenfonds
Branche Anleihen Staaten orientiert
Ursprungsland Österreich
KESt-Meldefonds Ja
Auflagedatum 15.10.1998
Fondsvolumen 579,61 Mio. EUR

Größte Positionen

OESTERREICH 23/33 MTN 9,12 %
AUSTRIA 18/28 MTN 7,88 %
OESTERREICH 21/31 MTN 7,49 %
OESTERREICH 19/29 MTN 7,36 %
Sonstiges 68,15 %

Performance

Zeitraum vor AGA nach max. AGA
1 Jahr +4,97 % +2,41 %
3 Jahre p.a. +1,73 % +0,90 %
5 Jahre p.a. -0,66 % -1,15 %
52W Hoch:
13,9500 EUR
52W Tief:
13,2700 EUR

Konditionen für Handel via KAG

Transaktionsentgelt 3,00 %
Sparplan Nein
Managementgebühr 0,46 %
Annahmeschluss 14:30

Fonds Prospekte

2025 Verkaufsprospekt (15.05.25)
2025 Basisinformationsblatt (11.04.25)
2025 Halbjahresbericht (31.03.25)
2024 Rechenschaftsbericht (30.09.24)
2022 Key Investor Information (15.09.22)

Fondsstrategie

Der ERSTE RESPONSIBLE BOND MÜNDEL ist ein Anleihenfonds. Der Investmentfonds strebt als Anlageziel Kapitalzuwachs und/oder laufende Rendite an. Um dieses Anlageziel zu erreichen, werden für den Investmentfonds ausschließlich solche mündelsichere, auf Euro lautende Wertpapiere erworben werden, die dem § 217 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) entsprechen. Des Weiteren können für den Investmentfonds Vermögenswerte unter Einhaltung des § 25 Abs. 1 Z. 5 bis 8, Abs. 2 bis 4 und Abs. 6 bis 8 PKG idF BGBL I Nr. 68/2015 ausgewählt werden. Dieser Fonds ist zur Anlage von Mündelgeld geeignet. Der Investmentfonds investiert bevorzugt in Wertpapiere gemäß § 217 ABGB von Schuldnern, die hohe ethische Grundprinzipien erkennen lassen. Ausgeschlossen sind Investitionen in Wertpapiere gemäß § 217 ABGB von Schuldnern, die in den Bereichen Atomenergie, Rüstung, fossilen Energien, Gentechnik oder Pornographie tätig sind, die Tierversuche zulassen oder in systematische, schwere Arbeitsrechtsoder Menschenrechtsverletzungen involviert sind. Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) werden nach Maßgabe des InvFG iVm § 217 ABGB zu mindestens 51% des Fondsvermögens erworben. Alle erworbenen Einzeltitel müssen zum Zeitpunkt des Erwerbs auf Basis eines vordefinierten Auswahlprozesses von der Verwaltungsgesellschaft als nachhaltig eingestuft worden sein. Nähere Ausführungen zum vordefinierten Auswahlprozess der Verwaltungsgesellschaft entnehmen Sie dem Prospekt, Abschnitt II, Punkt 12. Anteile an Investmentfonds dürfen nicht erworben werden.
Fondsmanager: Helwig-Dieter Ziering, Peter Paul Pölzl

Notizen

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