Schnellladesäulen an Autobahnen: Ausschreibung notwendig
Der Bau von Schnellladesäulen an Autobahnen darf nicht ohne Ausschreibung und Vergabeverfahren erfolgen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf rechtskräftig entschieden (Az.: VII Verg 29/22).
Nach Angaben des Gerichts hatte die Autobahn GmbH des Bundes im April 2022 die bestehenden Konzessionsverträge mit der Tank & Rast GmbH sowie der Ostdeutsche Autobahntankstellen GmbH erweitert. Die Ergänzungsvereinbarung sah vor, dass die Betreiber zusätzlich Schnellladeinfrastruktur für E-Autos an Raststätten bereitstellen dürfen. Ein Vergabeverfahren hatte es dafür nicht gegeben.
Dagegen war der Ladeinfrastruktur-Betreiber Fastned sowie zunächst
auch Tesla
Daraufhin kam das OLG Düsseldorf nun zu dem Schluss, dass das Recht, Tankstellen für Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselantrieb zu betreiben, nicht automatisch den Betrieb von Schnellladesäulen für Elektrofahrzeuge umfasst./fc/DP/men
ISIN DE0005190003 DE0007100000 DE0007664039 US88160R1014 DE000PAG9113
AXC0260 2026-03-06/18:14
Relevante Links: BMW AG, Mercedes-Benz Group, Volkswagen AG, Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Tesla Inc.