YOU INVEST FLEXIBLE Portfolio 30 EUR R01 (A)
WKN A0LFQK | ISIN AT0000802491 | Fonds
Aktuelle Entwicklung
Fondsprofil
Fondstyp | Gemischter Fonds |
Branche | Mischfonds/anleihenorientiert |
Ursprungsland | Österreich |
KESt-Meldefonds | Ja |
Auflagedatum | 06.05.1998 |
Fondsvolumen | 449,93 Mio. EUR |
Größte Positionen
ERSTE BD EO MUENDELR.T | 17,23 % |
ERSTE RESPON.BD EO CORP.T | 13,84 % |
T 1851 T | 9,58 % |
SISF-SUS.EO CR. IZEOA | 9,28 % |
Sonstiges | 50,07 % |
Performance
Zeitraum | vor AGA | nach max. AGA |
---|---|---|
1 Jahr | +3,90 % | +0,38 % |
3 Jahre p.a. | +2,03 % | +0,87 % |
5 Jahre p.a. | +2,72 % | +2,02 % |
52W Hoch:
61,0800 EUR
61,0800 EUR
52W Tief:
57,2710 EUR
57,2710 EUR
Konditionen für Handel via KAG
Transaktionsentgelt | 4,00 % |
Sparplan | Nein |
Managementgebühr | 0,90 % |
Annahmeschluss | 14:30 |
Fonds Prospekte
2025 Verkaufsprospekt (14.04.25) |
2025 Basisinformationsblatt (14.04.25) |
2025 Halbjahresbericht (28.02.25) |
2024 Rechenschaftsbericht (31.08.24) |
2022 Key Investor Information (20.10.22) |
2003 - (31.10.03) |
Fondsstrategie
Der YOU INVEST FLEXIBLE Portfolio 30 ist ein gemischter Fonds. Der Investmentfonds strebt als Anlageziel Kapitalzuwachs und/oder laufende Rendite an. Der Fonds ist für die Wertpapierdeckung österr. Pensionsrückstellungen (§ 14 Einkommenssteuergesetz (EStG) iVm § 25 Pensionskassengesetz (PKG) idF BGBL I Nr. 68/2015) geeignet. Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG und unter Einhaltung des § 14 Abs. 7 EStG iVm § 25 Abs. 1 Z 5 bis 8, Abs. 2 bis 4 und Abs. 6 bis 8 PKG idF BGBL I Nr. 68/2015 ausgewählt werden. Es werden zu mindestens 51 % des Fondsvermögens Finanzinstrumente erworben, die auf Basis eines vordefinierten Auswahlprozesses von der Verwaltungsgesellschaft als nachhaltig eingestuft werden.
Für den Investmentfonds können sowohl Aktien als auch Anleihen und/oder Geldmarktinstrumente erworben werden. Die genannten Vermögenswerte können direkt oder indirekt über Investmentfonds oder Derivate erworben werden. Die Verwaltungsgesellschaft unterliegt bei der Auswahl der Emittenten bzw. der in den jeweiligen Investmentfonds enthaltenen Emittenten hinsichtlich ihres jeweiligen Sitzes keinen geographischen und hinsichtlich ihres jeweiligen Unternehmensgegenstandes keinen branchenmäßigen Beschränkungen. Die Aktienveranlagung soll insgesamt zwischen 0-30% des Fondsvermögens liegen, kurzfristig kann sie max. 40% betragen. Bei der Berechnung dieser Gesamtaktienveranlagung werden Einzeltitel, Derivate sowie Anteile an Investmentfonds, die als Aktienfonds oder damit vergleichbare Fonds oder gemischte Fonds kategorisiert werden, berücksichtigt. Die Anteile an diesen Investmentfonds werden gesamthaft der Aktienveranlagung zugerechnet. Aktien, aktienähnliche begebbare Wertpapiere, Corporate Bonds und sonstige Beteiligungswertpapiere im Sinne des § 25 Abs. 2 Z 4 PKG idF BGBL I Nr. 68/2015 dürfen direkt oder indirekt über Investmentfonds gemeinsam mit sonstigen Vermögenswerten im Sinne des § 25 Abs. 2 Z 6 PKG idF BGBL I Nr. 68/2015 bis zu 70% des Fondsvermögens erworben werden. Forderungswertpapiere gemäß PKG idF BGBL I Nr. 68/2015 dürfen bis zu 100% des Fondsvermögens erworben werden. Veranlagungen in Vermögenswerten, die auf eine andere Währung als Euro lauten, sind mit insgesamt 30 % des Fondsvermögens begrenzt. Wird das Währungsrisiko durch Kurssicherungsgeschäfte beseitigt, so können diese Veranlagungen den auf Euro lautenden Veranlagungen zugeordnet werden. Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) und Geldmarktinstrumente dürfen jeweils bis zu 100% des Fondsvermögens erworben werden. Anteile an Investmentfonds dürfen jeweils bis zu 20% und insgesamt bis zu 100% des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese (OGAW, OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10% des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren. Anteile an OGA dürfen bis zu 30% des Fondsvermögens erworben werden. Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten dürfen bis zu 100% des Fondsvermögens gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten.
Fondsmanager: Karl Altrichter, Christian Süttinger
Notizen
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