3 Banken Inflationsschutzfonds T
WKN A0J2QF | ISIN AT0000A015A0 | Fonds
Aktuelle Entwicklung
Fondsprofil
Fondstyp | Rentenfonds |
Branche | Anleihen Staaten |
Ursprungsland | Österreich |
KESt-Meldefonds | Ja |
Auflagedatum | 01.06.2006 |
Fondsvolumen | 56,02 Mio. EUR |
Größte Positionen
REP. FSE 11-27 O.A.T. | 7,40 % |
SPANIEN 15-30 FLR | 7,19 % |
BUNDANL.V. 14/30 INFL.LKD | 5,85 % |
FRANKREICH 19/29 | 5,38 % |
Sonstiges | 74,18 % |
Performance
Zeitraum | vor AGA | nach max. AGA |
---|---|---|
1 Jahr | +3,25 % | +0,72 % |
3 Jahre p.a. | +0,64 % | -0,19 % |
5 Jahre p.a. | +1,50 % | +1,00 % |
52W Hoch:
14,3500 EUR
14,3500 EUR
52W Tief:
13,8304 EUR
13,8304 EUR
Konditionen für Handel via KAG
Transaktionsentgelt | 3,00 % |
Sparplan | Nein |
Managementgebühr | 0,36 % |
Annahmeschluss | 14:30 |
Fonds Prospekte
2024 Rechenschaftsbericht (30.04.24) |
2024 Verkaufsprospekt (29.03.24) |
2024 Basisinformationsblatt (26.02.24) |
2023 Halbjahresbericht (31.10.23) |
2022 Key Investor Information (28.01.22) |
Fondsstrategie
Anlageziel ist die Erzielung eines langfristig möglichst hohen laufenden Ertrags bei zugleich möglichst breiter Risikostreuung. Der 3 Banken Inflationsschutzfonds ist ein aktiv gemanagter Investmentfonds, der in inflationsgeschützte Anleihen investiert. Der aktive Managementansatz des Fonds ist nicht durch eine Benchmark beeinflusst.
Die Veranlagung erfolgt zu mindestens 51 vH des Fondsvermögens in verzinsliche Wertpapiere im Bereich Investmentgrade oder vergleichbaren Bonitäten, welche einen expliziten Schutz vor der Euroland-Inflationsentwicklung bzw. der Inflationsentwicklung einzelner Euro-Teilnehmerländer aufweisen und somit realwertgeschützt sind. Im Rahmen dieser Veranlagungen werden vorwiegend Staatsanleihen bzw. Anleihen staatsnaher Institutionen die in Euro begeben wurden oder auf Euro gehedgt sind, herangezogen. Weiters können aber auch andere Anleihesegmente wie etwa Anleihen supranationaler Emittenten, Pfandbriefe, Corporate Bonds, etc. sowie alle Laufzeitenbereiche herangezogen werden. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von der Republik Österreich, von der Bundesrepublik Deutschland sowie der Französischen Republik begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 vH des Fondsvermögens erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt, wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 vH des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. Bezüglich der Laufzeiten der einzelnen Anleihen steht das gesamte Laufzeitenuniversum zur Verfügung. Die Verwaltungsgesellschaft darf Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken tätigen. Derivative Instrumente dürfen zusätzlich als Teil der Anlagestrategie bis zu 20 vH des Fondsvermögens eingesetzt werden.
Fondsmanager: 3 Banken-Generali
Notizen
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