ERSTE OPPORTUNITIES MIX HUF R01
WKN 0A3BMG | ISIN AT0000A3BMG4 | Fonds
Fondsprofil
| Fondgesellschaft | Erste AM |
| Region | weltweit |
| Branche | Mischfonds/flexibel |
| Ursprungsland | Österreich |
| Vertriebszulassungen | Österreich |
| KESt-Meldefonds | Ja |
| Auflagedatum | 03.06.2024 |
| Ertragstyp | vollthesaurierend |
| Fondsvolumen | 123,18 Mrd. HUF |
| Hinweis | - |
Weitere Informationen
Keine Daten verfügbar
Fondsspezifische Informationen
Die Fondsbestimmungen des ERSTE OPPORTUNITIES MIX HUF R01 wurden durch die FMA bewilligt.Der ERSTE OPPORTUNITIES MIX HUF R01 kann mehr als 35 % des Fondsvermögens in Wertpapiere/Geldmarktinstrumente folgender Emittenten investieren: die von der Bundesrepublik Deutschland bzw. deren Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, von der Französischen Republik, vom Königreich Spanien, von der Republik Österreich bzw. deren Bundesländern: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, vom Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und von den Vereinigten Staaten von Amerika, begeben oder garantiert werden
Fondsgesellschaft
| KAG | Erste AM |
| Adresse | Am Belvedere 1, 1100, Wien |
| Internet | www.erste-am.at |
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Fondsstrategie
Der ERSTE OPPORTUNITIES MIX ist ein gemischter Fonds. Der Investmentfonds strebt als Anlageziel Kapitalzuwachs und/oder laufende Rendite an.
Um das Anlageziel zu erreichen, werden für den Investmentfonds mindestens 51% des Fondsvermögens Finanzinstrumene solcher Emittenten erworben, die auf Basis eines vordefinierten Auswahlprozesses von der Verwaltungsgesellschaft als nachhaltig eingestuft werden. Für den Investmentfonds können sowohl Aktien als auch Anleihen und/oder Geldmarktinstrumente erworben werden. Die genannten Vermögenswerte können direkt oder indirekt über Investmentfonds oder Derivate erworben werden. Die Verwaltungsgesellschaft unterliegt bei der Auswahl der Emittenten bzw. der in den jeweiligen Investmentfonds enthaltenen Emittenten hinsichtlich ihres jeweiligen Sitzes keinen geographischen und hinsichtlich ihres jeweiligen Unternehmensgegenstandes keinen branchenmäßigen Beschränkungen.
Fondsmanager: -