UniIndustrie 4.0 I
WKN A2PVL2 | ISIN LU2082316857 | Fonds
Fondsprofil
Fondgesellschaft | Union Investment(LU) |
Region | weltweit |
Branche | Branche Industrie |
Ursprungsland | Luxemburg |
Vertriebszulassungen | Österreich, Deutschland, Schweiz, Tschechien |
KESt-Meldefonds | Ja |
Auflagedatum | 02.12.2019 |
Ertragstyp | thesaurierend |
Fondsvolumen | 2,06 Mrd. EUR |
Hinweis | - |
Weitere Informationen
Keine Daten verfügbar
Fondsspezifische Informationen
Im Rahmen der Anlagestrategie kann in wesentlichem Umfang in Derivate investiert werden.Aufgrund der Zusammensetzung des Fonds oder der verwendeten Managementtechniken weist der Fonds eine erhöhte Volatilität auf, d.h. die Anteilswerte sind auch innerhalb kurzer Zeiträume großen Schwankungen nach oben und nach unten ausgesetzt, wobei auch Kapitalverluste nicht ausgeschlossen werden können.Die Fondsbestimmungen des UniIndustrie 4.0 I wurden durch die FMA bewilligt.Der UniIndustrie 4.0 I kann mehr als 35 % des Fondsvermögens in Wertpapiere/Geldmarktinstrumente folgender Emittenten investieren: Mitgliedstaat der Europäischen Union oder seinen Gebietskörperschaften oder einem OECD -Mitgliedstaat oder von internationalen Organismen öffentlich -rechtlichen Charakters,denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union angehören.
Fondsgesellschaft
KAG | Union Investment(LU) |
Adresse | 308, route d'Esch, 1471, Luxemburg |
Internet | www.union-investment.lu |
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Fondsstrategie
Ziel des Aktienfonds ist es, neben der Erzielung marktgerechter Erträge langfristig ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften.
Die für den Fonds zu erwerbenden Vermögensgegenstände werden diskretionär auf Basis eines konsistenten Investmentprozesses identifiziert ("aktives Management"). Das Fondsvermögen wird zu mindestens 51% in Aktien börsennotierter, internationaler Unternehmen angelegt. Hierbei sollen insbesondere Aktien von Unternehmen erworben werden, welche einen wesentlichen Beitrag hinsichtlich der Digitalisierung der Industrie sowie der digital vernetzten Produktions- und Logistikprozesse zwischen Unternehmen leisten. Daneben können für den Fonds alle anderen gemäß Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 zulässigen Werte (wie z.B. Genuss- und Partizipationsscheine mit Aktiencharakter sowie Zertifikate (Aktienindex-/Aktienzertifikate), Optionsscheine auf Aktien und börsengehandelte Indexfonds (inkl. geschlossene REITS)) erworben und abgeleitete Finanzinstrumente (wie z.B. Singlestock Futures oder Sektorfutures) eingesetzt werden. Darüber hinaus können bis zu 49% des Netto-Fondsvermögens in Bankguthaben und/oder in Geldmarktinstrumente angelegt werden, die von im Sinne des Verwaltungsreglements zulässigen Kreditinstituten als Bankeinlagen angenommen oder von im Sinne des Verwaltungsreglements zulässigen Emittenten begeben werden. Für den Fonds können in Ausnahmefällen bzw. in besonderen Marktbedingungen bis zu 49% des Netto- Fondsvermögens in fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere angelegt werden.
Fondsmanager: Team