First Private Systematic Commodity B
WKN A0Q95Q | ISIN DE000A0Q95Q2 | Fonds
Fondsprofil
Fondgesellschaft | First Private IM KAG |
Region | weltweit |
Branche | AI Commodities |
Ursprungsland | Deutschland |
Vertriebszulassungen | Österreich, Deutschland, Tschechien |
KESt-Meldefonds | Ja |
Auflagedatum | 26.04.2022 |
Ertragstyp | ausschüttend |
Fondsvolumen | 14,89 Mio. EUR |
Hinweis | - |
Weitere Informationen
Keine Daten verfügbar
Fondsspezifische Informationen
Im Rahmen der Anlagestrategie kann in wesentlichem Umfang in Derivate investiert werden.Die Fondsbestimmungen des First Private Systematic Commodity B wurden durch die FMA bewilligt.Der First Private Systematic Commodity B kann mehr als 35 % des Fondsvermögens in Wertpapiere/Geldmarktinstrumente folgender Emittenten investieren: Bundesrepublik Deutschland, Vereinigte Staaten von Amerika
Fondsgesellschaft
KAG | First Private IM KAG |
Adresse | Westhafenplatz 8, 60327, Frankfurt am Main |
Internet | www.first-private.de |
- |
Fondsstrategie
Anlageziel des First Private Systematic Commodity ist ein möglichst stetiger Kapitalzuwachs bei erhöhtem Risiko durch die Erwirtschaftung einer von Rohstoffpreisen abgeleiteten, von der allgemeinen Entwicklung auf den Rohstoffmärkten jedoch weitgehend unabhängigen Rendite.
Um dies zu erreichen, werden für das Produkt indirekte Anlagen in Rohstoffe mittels Derivaten (insbesondere Swaps) auf anerkannte Rohstoffindices oder Wertpapiere, die die Entwicklung von Rohstoffen abbilden (ETCs) mit Hilfe einer Kombination aus computergestützten Modellen und fundamentalem Research getätigt. Verpflichtungen zur Übernahme physischer Rohstoffe dürfen nicht eingegangen werden. Das Fondsvermögen kann vollständig in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder Bankguthaben angelegt werden. Aktien dürfen für das Fondsvermögen nicht erworben werden. Daneben kann die Gesellschaft jeweils bis zu 25% des Wertes des Produkts in Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen sowie Schuldverschreibungen anlegen, die ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den EWR ausgegeben hat, sowie bis zu 35% des Fondsvermögens in Schuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen und Geldmarktinstrumente besonderer nationaler und supranationaler öffentlicher Emittenten.
Fondsmanager: -