Aktuelle Entwicklung

Fondsprofil

Fondstyp Aktienfonds
Branche Branche Infrastruktur
Ursprungsland Österreich
KESt-Meldefonds Ja
Auflagedatum 03.04.2017
Fondsvolumen 71,68 Mio. EUR

Größte Positionen

Bharti Airtel Ltd 2,65 %
HSBC Bank PLC 2,57 %
Schneider Electric SE 2,03 %
ERG SpA 1,85 %
Sonstiges 90,90 %

Performance

Zeitraum vor AGA nach max. AGA
1 Jahr +11,01 % +6,77 %
3 Jahre p.a. +5,96 % +4,59 %
5 Jahre p.a. +7,35 % +6,52 %
52W Hoch:
146,0400 EUR
52W Tief:
123,4047 EUR

Konditionen für Handel via KAG

Transaktionsentgelt 5,00 %
Sparplan Nein
Managementgebühr 1,00 %
Annahmeschluss -

Fonds Prospekte

2024 Verkaufsprospekt (01.10.24)
2024 Rechenschaftsbericht (31.07.24)
2024 Basisinformationsblatt (09.02.24)
2024 Halbjahresbericht (31.01.24)
2022 Key Investor Information (21.02.22)

Fondsstrategie

Der Raiffeisen-NewInfrastructure-ESG-Aktien ist ein Aktienfonds und strebt als Anlageziel langfristiges Kapitalwachstum unter Inkaufnahme höherer Risiken an. Der Fonds bewirbt ökologische/soziale Merkmale und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt werden, enthält er einen Mindestanteil von 51 % (nicht taxonomiekonformen) nachhaltigen Investitionen mit Umweltzielen und sozialen Zielen. Er investiert auf Einzeltitelbasis (d.h. ohne Berücksichtigung der Anteile an Investmentfonds, der derivativen Instrumente und der Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen) zumindest 95 % der Einzeltitel in Wertpapiere und/oder Geldmarktinstrumente, deren Emittenten auf Basis von ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) als nachhaltig eingestuft wurden. Dabei veranlagt der Fonds zumindest 51 % des Fondsvermögens in Aktien oder Aktien gleichwertigen Wertpapieren von Unternehmen, die in Branchen tätig sind, die dem Aufbau und Erhalt von Infrastruktur dienen - insbesondere Industrie, Technologie, Telekommunikation, Versorgung, Energie, Gesundheitswesen. Zusätzlich kann auch in andere Wertpapiere, in u.a. von Staaten, supranationalen Emittenten und/oder Unternehmen emittierte Anleihen und Geldmarktinstrumente, in Anteile an Investmentfonds sowie in Sicht- und kündbare Einlagen veranlagt werden. Für den Investmentfonds werden nur Anteile an als nachhaltig eingestuften Investmentfonds (Art. 8 und Art. 9 der Offenlegungsverordnung / VO (EU) 2019/2088) erworben. Im Zuge der Einzeltitelveranlagungen ist die Veranlagung in Unternehmen der Rüstungsbranche oder Unternehmen, die substantiell gegen Arbeits- und Menschenrechte verstoßen oder deren Umsatz aus der Produktion bzw. Förderung sowie zu einem substantiellen Teil aus der Aufbereitung bzw. Verwendung oder sonstiger Dienstleistungen im Bereich Kohle generiert wird, ausgeschlossen.
Fondsmanager: TEAM

Notizen

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