grundbesitz europa IC
WKN A0NDW8 | ISIN DE000A0NDW81 |                     Fonds
                
            Aktuelle Entwicklung
Fondsprofil
| Fondstyp | Immobilienfonds | 
| Branche | Immobilienfonds/real | 
| Ursprungsland | Deutschland | 
| KESt-Meldefonds | Ja | 
| Auflagedatum | 01.04.2008 | 
| Fondsvolumen | 5,60 Mrd. EUR | 
Größte Positionen
| Barcelona, Avenida Diagonal 3 (ES) | 5,80 % | 
| London, Stratford (GB) | 4,80 % | 
| Berlin, Up! (DE) | 4,10 % | 
| Frankfurt, WestendDuo (DE) | 3,60 % | 
| Sonstiges | 81,70 % | 
Performance
| Zeitraum | vor AGA | nach max. AGA | 
|---|---|---|
| 1 Jahr | +0,96 % | -3,85 % | 
| 3 Jahre p.a. | -1,08 % | -2,67 % | 
| 5 Jahre p.a. | +0,58 % | -0,39 % | 
                    52W Hoch:
36,8500 EUR
                36,8500 EUR
                    52W Tief:
36,4515 EUR
            36,4515 EUR
Konditionen für Handel via KAG
| Transaktionsentgelt | 4,00 % | 
| Sparplan | Nein | 
| Managementgebühr | 0,55 % | 
| Annahmeschluss | - | 
Fonds Prospekte
| 2025 Halbjahresbericht (31.03.25) | 
| 2025 Basisinformationsblatt (30.03.25) | 
| 2024 Rechenschaftsbericht (30.09.24) | 
| 2024 Verkaufsprospekt (01.03.24) | 
Fondsstrategie
            Der Fonds wird aktiv verwaltet. Der Fonds wird nicht unter Bezugnahme auf eine Benchmark verwaltet. Als Anlageziele des Sondervermögens werden regelmäßige Erträge aufgrund von Mieten und Zinsen sowie ein Wertzuwachs angestrebt.
Zur Erreichung der Anlageziele investiert der Fonds - direkt oder indirekt über Immobiliengesellschaften - in Immobilien zu mindestens 51 % des Fondsvolumens schwerpunktmäßig in Mitgliedsländern der Europäischen Union (nachfolgend "EU") und des Europäischen Wirtschaftsraums (nachfolgend "EWR") sowie zu einem geringen Anteil in Ländern außerhalb der EU/des EWR. Für Rechnung des Sondervermögens dürfen Kredite bis zur Höhe von 30 % der Verkehrswerte der im Sondervermögen befindlichen Immobilien und darüber hinaus kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 % des Wertes des Sondervermögens aufgenommen werden. Die Kreditaufnahme muss mit einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung vereinbar sein und darf nur erfolgen, wenn die Bedingungen marktüblich sind und die Verwahrstelle der Kreditaufnahme zustimmt. Bei der Auswahl und der Bewirtschaftung der Immobilien werden ökologische Merkmale im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor gefördert sowie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.
            
        
    Fondsmanager: Anke Weinreich
        Notizen
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