Swiss World Invest Vermögensverwaltungsfonds S

WKN A0RHZ6 | ISIN LU0362406018 |  Fonds
Factsheet
13.11.24

Aktuelle Entwicklung

Fondsprofil

Fondstyp Gemischter Fonds
Branche Mischfonds/anleihenorientiert
Ursprungsland Luxemburg
KESt-Meldefonds Ja
Auflagedatum 18.08.2008
Fondsvolumen 118,94 Mio. EUR

Größte Positionen

JSS IF-JSS Sust.Bd-EUR Broad Act. Nom. I10 EUR Acc. oN 9,69 %
NN(L)-GREEN BOND ICEO 8,90 %
AIS-IDX EO A.S. ETF DREOA 6,86 %
UBS ETF Bl.B.MSCI Eu.Ar.Li.Co.S.UE A Acc 6,38 %
Sonstiges 68,17 %

Performance

Zeitraum vor AGA nach max. AGA
1 Jahr +14,32 % +8,92 %
3 Jahre p.a. -0,73 % -2,33 %
5 Jahre p.a. +1,70 % +0,72 %
52W Hoch:
151,1700 EUR
52W Tief:
132,1800 EUR

Konditionen für Handel via KAG

Transaktionsentgelt 4,00 %
Sparplan Nein
Managementgebühr 0,10 %
Annahmeschluss -

Fonds Prospekte

2024 Verkaufsprospekt (01.02.24)
2024 Basisinformationsblatt (10.01.24)
2023 Rechenschaftsbericht (31.12.23)
2023 Halbjahresbericht (30.06.23)
2022 Key Investor Information (11.02.22)

Fondsstrategie

Das Hauptziel der Anlagepolitik ist es, einen möglichst stetigen Vermögenszuwachs zu erwirtschaften. Der Teilfonds legt mindestens 50 % seines Nettoteilfondsvermögens in Geldmarkt- und Rentenfonds an. Des Weiteren wird der Teilfonds bis zu 50%, jedoch mindestens 25% seines Nettoteilfondsvermögens in Fonds investieren, die ihrerseits hauptsächlich in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere investieren ("Aktienfonds"). Der Teilfonds kann bis zu 10% des Nettoteilfondsvermögens in Fonds investieren, deren Anlagepolitik keiner der vorgenannten Fondsgattungen entspricht ("sonstige Fonds"). Direktanlagen in Aktien, aktienähnliche Wertpapiere, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente sind bis zu 25% des Nettoteilfondsvermögens zulässig. Der Teilfonds darf bis zu 25% flüssige Mittel halten. Des Weiteren können Derivate sowie sonstige Techniken und Instrumente zu Absicherungszwecken und zur effizienten Portfolioverwaltung, d.h. zu Anlagezwecken, eingesetzt werden. Bei diesem Teilfonds handelt es sich um einen Mischfonds i. S. d. § 2 Absatz 7 InvStG. Mindestens 25 % des Wertes des Teilfondsvermögens werden in Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 InvStG angelegt.
Fondsmanager: -

Notizen

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