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Xtrackers II J.P. Morgan USD Emerging Markets Bond UCITS ETF 1C - EUR Hedged

WKN DBX0AV | ISIN LU0321462953 |  ETF
Factsheet

ETF-Profil

Fondgesellschaft DWS Investment S.A.
Region Emerging Markets
Branche ETF Anleihen
Ursprungsland Luxemburg
Vertriebszulassungen Österreich, Deutschland, Vereinigtes Königreich
KESt-Meldefonds Ja
Auflagedatum 06.05.2008
Ertragstyp thesaurierend
Fondsvolumen 338,32 Mio. EUR
UCITS Ja
Sparplan Nein
Hinweis -

Weitere Informationen

Keine Daten verfügbar

ETF spezifische Informationen

Im Rahmen der Anlagestrategie kann in wesentlichem Umfang in Derivate investiert werden.Aufgrund der Zusammensetzung des Fonds oder der verwendeten Managementtechniken weist der Fonds eine erhöhte Volatilität auf, d.h. die Anteilswerte sind auch innerhalb kurzer Zeiträume großen Schwankungen nach oben und nach unten ausgesetzt, wobei auch Kapitalverluste nicht ausgeschlossen werden können.Die Fondsbestimmungen des Xtrackers II J.P. Morgan USD Emerging Markets Bond UCITS ETF 1C - EUR Hedged wurden durch die FMA bewilligt.Der Xtrackers II J.P. Morgan USD Emerging Markets Bond UCITS ETF 1C - EUR Hedged kann mehr als 35 % des Fondsvermögens in Wertpapiere/Geldmarktinstrumente folgender Emittenten investieren: die von einem EU-Mitgliedstaat oder dessen Gebietskörperschaften, von einem anderen OECD-Mitgliedstaat, von Singapur oder einem G20-Mitgliedstaat oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere EU-Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert sind;

Fondsgesellschaft

KAG DWS Investment S.A.
Adresse 2 Boulevard Konrad Adenauer, L-1115, Luxembourg
Internet www.dws.com
E-Mail -

ETF Strategie

Der Fonds wird passiv verwaltet. Das Anlageziel besteht darin, die Wertentwicklung des J.P. Morgan Emerging Markets Bond Index Global Diversified 1Bn Country (der "Index") abzubilden. Dabei wird versucht, die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen auf Ebene der Anteilklasse zu verringern. Der Index soll die Wertentwicklung von fest und variabel verzinslichen Schuldtiteln aus Schwellenländern in US-Dollar widerspiegeln, die von Staaten und quasi-staatlichen Einrichtungen begeben werden. Die zulässigen Schuldtitel müssen von Staaten begeben werden, die nach Feststellung des Indexverwalters als Schwellenländer einzustufen sind. Ein Land erfüllt die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Index, wenn es in drei aufeinander folgenden Jahren die folgenden Kriterien erfüllt: (a) das Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen unterschreitet eine bestimmte für den Index festgelegte Einkommensgrenze, oder (b) die Lebenshaltungskosten im Land, gemessen an der für den Index festgelegten Kaufkraftparität, unterschreiten einen bestimmten Schwellenwert. Ein Land wird aus dem Index ausgeschlossen, wenn die beiden vorstehenden Kriterien nicht erfüllt sind und sein Länderrating in drei aufeinander folgenden Jahren einem bestimmten Schwellenwert entspricht oder diesen überschreitet. Auf die Indexbestandteile wird an jedem Neugewichtungstag eine Gewichtungsobergrenze von 10% pro Land angewandt.