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Xtrackers II J.P. Morgan USD Emerging Markets Bond UCITS ETF 1C - EUR Hedged

WKN DBX0AV | ISIN LU0321462953 |  ETF
Factsheet
22.12.25 12:26:24 RT
Bid: 321,492 EUR  Size: 32  |  Ask: 322,098 EUR  Size: 32

Aktuelle Entwicklung

Basisinformationen

Eröffnung 319,712
Schluss 19.12.25 319,706
Tagestief 319,712
Tageshoch 321,532
Vol. (EUR) -
Vol. Stk. -
Preisfeststellung 195

ETF-Profil

Fondstyp Alternative Investm.
Branche ETF Anleihen
Ursprungsland Luxemburg
KESt-Meldefonds Ja
Auflagedatum 06.05.2008
Fondsvolumen 338,32 Mio. EUR
UCITS Ja
Sparplan Nein

Performance

Zeitraum XTR.II USD EM BD ...
1 Monat +0,75 %
1 Jahr +10,58 %
3 Jahre p.a. +7,11 %
5 Jahre p.a. -1,12 %
52W Hoch (18.12.25):
320,016 EUR
52W Tief (09.04.25):
276,052 EUR

Handelsplätze

Name Aktuell Zeit Vol. Stk.
Xetra ETF 321,50 EUR 11:55 158
TradeGate 322,20 EUR 11:22 74
Berlin 320,44 EUR 08:20 0
Düsseldorf 321,52 EUR 11:16 0
Frankfurt 321,50 EUR 12:15 0

Letzte Umsätze

Zeit Vol. Stk. Kurs
12:26:24 - 321,492
12:07:48 - 321,492
12:07:17 - 321,492
12:07:17 - 321,492
12:06:49 - 321,492

Größte Positionen

ARGENTINIEN 20/35 0,90 %
ARGENTINIEN 20/30 0,67 %
ECUADOR 20/35 REGS 0,66 %
ARGENTINIEN 20/38 0,53 %
Sonstiges 97,24 %

ETF Prospekte

2025 Basisinformationsblatt (10.11.25)
2025 Verkaufsprospekt (30.09.25)
2025 Halbjahresbericht (30.06.25)
2024 Rechenschaftsbericht (31.12.24)

ETF Strategie

Der Fonds wird passiv verwaltet. Das Anlageziel besteht darin, die Wertentwicklung des J.P. Morgan Emerging Markets Bond Index Global Diversified 1Bn Country (der "Index") abzubilden. Dabei wird versucht, die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen auf Ebene der Anteilklasse zu verringern. Der Index soll die Wertentwicklung von fest und variabel verzinslichen Schuldtiteln aus Schwellenländern in US-Dollar widerspiegeln, die von Staaten und quasi-staatlichen Einrichtungen begeben werden. Die zulässigen Schuldtitel müssen von Staaten begeben werden, die nach Feststellung des Indexverwalters als Schwellenländer einzustufen sind. Ein Land erfüllt die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Index, wenn es in drei aufeinander folgenden Jahren die folgenden Kriterien erfüllt: (a) das Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen unterschreitet eine bestimmte für den Index festgelegte Einkommensgrenze, oder (b) die Lebenshaltungskosten im Land, gemessen an der für den Index festgelegten Kaufkraftparität, unterschreiten einen bestimmten Schwellenwert. Ein Land wird aus dem Index ausgeschlossen, wenn die beiden vorstehenden Kriterien nicht erfüllt sind und sein Länderrating in drei aufeinander folgenden Jahren einem bestimmten Schwellenwert entspricht oder diesen überschreitet. Auf die Indexbestandteile wird an jedem Neugewichtungstag eine Gewichtungsobergrenze von 10% pro Land angewandt.
Fondsmanager: -

Notizen

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