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Xtrackers II J.P. Morgan USD Emerging Markets Bond UCITS ETF 2D

WKN DBX0MB | ISIN LU0677077884 |  ETF
Factsheet
27.07.26 20:46
Bid: 10,36 EUR  Size: 4.000  |  Ask: 10,70 EUR  Size: 4.000

Aktuelle Entwicklung

Basisinformationen

Eröffnung 10,35
Schluss 24.07.26 10,41
Tagestief 10,35
Tageshoch 10,52
Vol. (EUR) 0,00
Vol. Stk. 0
Preisfeststellung 15

ETF-Profil

Kategorie ETF Anleihen
Ursprungsland Luxemburg
KESt-Meldefonds Ja
Auflagedatum 09.05.2018
Fondsvolumen 458,37 Mio. EUR
UCITS Ja
Sparplan Nein

Performance

Zeitraum XTR.II USD EM BD 2D
1 Monat -1,36 %
1 Jahr +9,02 %
3 Jahre p.a. +8,88 %
5 Jahre p.a. +1,57 %
52W Hoch (25.06.26):
10,64 EUR
52W Tief (02.09.25):
9,89 EUR

Handelsplätze

Name Aktuell Zeit Vol. Stk.
Xetra ETF 10,53 EUR 17:36 3,82 Tsd.
TradeGate BSX 10,35 EUR 17:35 235
Düsseldorf 10,36 EUR 20:46 0
Frankfurt 10,37 EUR 19:40 0
Hamburg 10,41 EUR 09:48 0

Letzte Umsätze

Zeit Vol. Stk. Kurs
20:46:03 0 10,36
19:46:05 0 10,36
18:46:03 0 10,36
17:25:04 0 10,51
16:16:03 0 10,51

Größte Positionen

DWS DT.GL.LIQ.-MAN.DL Z 1,12 %
ARGENTINIEN 20/35 0,97 %
ECUADOR 20/35 REGS 0,67 %
ARGENTINIEN 20/30 0,58 %
Sonstiges 96,66 %

ETF Prospekte

2026 Verkaufsprospekt (15.07.26)
2026 Basisinformationsblatt (16.02.26)
2025 Rechenschaftsbericht (31.12.25)
2025 Halbjahresbericht (30.06.25)

ETF Strategie

Der Fonds wird passiv verwaltet. Das Anlageziel besteht darin, die Wertentwicklung des J.P. Morgan Emerging Markets Bond Index Global Diversified 1Bn Country (der "Index") abzubilden. Dabei wird versucht, die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen auf Ebene der Anteilklasse zu verringern. Der Index soll die Wertentwicklung von fest und variabel verzinslichen Schuldtiteln aus Schwellenländern in US-Dollar widerspiegeln, die von Staaten und quasi-staatlichen Einrichtungen begeben werden. Die zulässigen Schuldtitel müssen von Staaten begeben werden, die nach Feststellung des Indexverwalters als Schwellenländer einzustufen sind. Ein Land erfüllt die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Index, wenn es in drei aufeinander folgenden Jahren die folgenden Kriterien erfüllt: (a) das Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen unterschreitet eine bestimmte für den Index festgelegte Einkommensgrenze, oder (b) die Lebenshaltungskosten im Land, gemessen an der für den Index festgelegten Kaufkraftparität, unterschreiten einen bestimmten Schwellenwert. Ein Land wird aus dem Index ausgeschlossen, wenn die beiden vorstehenden Kriterien nicht erfüllt sind und sein Länderrating in drei aufeinander folgenden Jahren einem bestimmten Schwellenwert entspricht oder diesen überschreitet. Auf die Indexbestandteile wird an jedem Neugewichtungstag eine Gewichtungsobergrenze von 10% pro Land angewandt.
Fondsmanager: -

Notizen

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