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Entscheide der Generalversammlung der Day Software Holding AG

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Basel, 23. Juni 2010 - An der heutigen zehnten ordentlichen Generalversammlung
der Day Software Holding AG wurden sämtliche Anträge im Sinne des
Verwaltungsrats genehmigt. Folgende Anträge wurden den Aktionären vom
Verwaltungsrat gestellt:


1. Genehmigung von Jahresbericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung für das
Geschäftsjahr 2009 sowie Entgegennahme der Berichte der Revisionsstelle

Der Verwaltungsrat beantragt, den Jahresbericht, die Jahresrechnung und die
Konzernrechnung für das Geschäftsjahr 2009 zu genehmigen.

2. Entlastung des Verwaltungsrats und der übrigen Organe

Der Verwaltungsrat beantragt, allen Mitgliedern des Verwaltungsrats sowie
den übrigen Organen für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

3. Verwendung des Jahresergebnisses

Der Verwaltungsrat beantragt, den Bilanzgewinn von CHF 6'628'099.- auf neue
Rechnung vorzutragen.

4. Wahl der Revisionsstellen für das Geschäftsjahr 2010

Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl der BDO AG, Zürich, als gesetzliche
Revisionsstelle gemäss Art. 727ff des Schweizerischen Obligationenrechts
(OR) für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr. Der Verwaltungsrat beantragt
zudem die Wahl der BR Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Allschwil, als
zusätzliche Revisionsstelle mit begrenztem Mandat für die Prüfungen von
Kapitalerhöhungen gemäss Art. 652f, 653f und 653i OR für eine weitere
Amtsdauer von einem Jahr.

5. Genehmigtes Aktienkapital

Der Verwaltungsrat beantragt, das genehmigte Aktienkapital im Betrag von
CHF 7'185'000.00 zu erneuern und gleichzeitig zu erhöhen auf CHF
7'713'140.00, d.h. den bisherigen Artikel 3bis der Statuten aufzuheben und
durch folgenden neuen Wortlaut zu ersetzen:

"Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 16. Juni 2012 das
Aktienkapital im Maximalbetrag von CHF 7'713'140.00 durch Ausgabe von
höchstens 771'314 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem
Nennwert von je CHF 10.00 zu erhöhen. Erhöhungen auf dem Wege der
Festübernahme sowie Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet. Der jeweilige
Ausgabebetrag, der Zeitpunkt der Dividendenberechtigung und die Art der
Einlage werden vom Verwaltungsrat bestimmt. Der Verwaltungsrat ist
berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre aus wichtigen Gründen
auszuschliessen und Dritten zuzuweisen, insbesondere wenn die neuen Aktien
für (a) die Uebernahme von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen durch
Aktientausch, (b) zur Finanzierung des Erwerbes von Unternehmen,
Unternehmensteilen, Beteiligungen oder von neuen Investitionsvorhaben der
Gesellschaft, (c) für die Beteiligung von Mitarbeitern, oder (d) für
strategische Partnerschaften verwendet werden sollen."

6. Bedingtes Aktienkapital

Der Verwaltungsrat beantragt, das bedingte Aktienkapital von
CHF 6'669'940.00 auf CHF 7'713'140.00  zu erhöhen, d.h. den bisherigen
Artikel 3ter der Statuten aufzuheben und durch folgenden neuen Wortlaut zu
ersetzen:

"Das Aktienkapital erhöht sich durch die Ausgabe von höchstens 771'314
vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF
10.00, maximal um CHF 7'713'140.00 durch Ausübung von Optionsrechten, welche
Mitarbeitern und Mitgliedern des Verwaltungsrats der Gesellschaft bzw. von
Konzerngesellschaften gemäss Mitarbeiterbeteiligungsplan des
Verwaltungsrates zugeteilt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist
ausgeschlossen."

7. Formelle Anpassung der Statuten

Der Verwaltungsrat beantragt, die Statutenbestimmung zu der Verurkundung der
Aktien den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen (Obligationenrecht,
Bucheffektengesetz) anzupassen. In diesem Sinn beantragt der Verwaltungsrat
die nachfolgenden Änderungen des Artikels 4 der Statuten:

Aktuelle Version - Art. 4 Aktien

Bei Namenaktien kann die Gesellschaft auf den Druck und die Auslieferung von
Urkunden verzichten und mit Zustimmung des Aktionärs ausgegebene Namenaktien,
die bei der Gesellschaft eingeliefert werden, ersatzlos annullieren. Die
Aktionäre können jedoch jederzeit kostenlos Druck und Auslieferung von Urkunden
verlangen.

Nicht verurkundete Aktien und daraus entspringende nicht verurkundete Rechte
können nur durch Zession übertragen werden. Die Zession bedarf zur Gültigkeit
der Anzeige an die Gesellschaft.

Werden nicht verurkundete Namenaktien im Auftrag des Aktionärs von einer Bank
verwaltet, so können diese Aktien bzw. die daraus entspringenden nicht
verurkundeten Rechte nur unter Mitwirkung dieser Bank übertragen werden. Sie
können auch nur zugunsten dieser Bank und durch schriftlichen Vertrag verpfändet
werden, wobei eine Anzeige an die Gesellschaft nicht erforderlich ist.

Die Gesellschaft kann Zertifikate ausgeben, welche mehrere Aktien verkörpern.

Beantragte neue Version - Art. 4 Aktien

Die Aktien sind als Wertrechte ausgestaltet und weder in einer Globalurkunde
noch in Zertifikaten, Einzelurkunden oder in anderer Form verurkundet. Den
Aktionären steht kein Anspruch auf Ausstellung eines Aktientitels zu, doch
können sie jederzeit von der Gesellschaft eine Bescheinigung über ihre Stellung
als Aktionär verlangen. Die Gesellschaft führt ein Wertrechtebuch gemäss den
Bestimmungen von Art. 973c OR. Die Übertragung der als Bucheffekten geführten
Namenaktien richtet sich nach den Bestimmungen des Bucheffektengesetzes. Eine
Zession von Bucheffekten ist ausgeschlossen.


Über Day - www.day.com, @daysoftware

Day Software ist der ECM-Pionier, auf den sich führende globale Unternehmen bei
ihren Anforderungen zu Web 2.0 Content-Anwendung und Content-Infrastruktur
verlassen.  Das Content Repository Extreme (CRX) von Day ist das branchenweit
führende Java Content Repository (JCR), das einzigartige Virtualisierungsdienste
bietet, um alte Repositorys und einzigartige Cloud Computing-Dienste zu
konsolidieren und die IT-Betriebskosten zu reduzieren.  Days Communiqué CQ5  ist
brachenführend bei Web Content Management, Digital Asset Management und Social
Collaboration in einer einzigen vereinheitlichten Suite und hat die Auszeichnung
"2009 InfoWorld Technology of the Year" für "Best Web CMS" erhalten.


Day, ein internationales Unternehmen mit Hauptniederlassungen in Basel in der
Schweiz und Newport Beach in Kalifornien, ist seit April 2000 an der Schweizer
Börse SIX Swiss Exchange und seit 2005 "Over the Counter" (OTC) als American
Depositary Receipts (OTCQX:DYIHY) notiert.  Kunden von Day sind weltweit
führende globale Unternehmen wie beispielsweise: Volkswagen, Daimler, Nissan,
Williams-Sonoma, Chanel, Allianz, Vodaphone, LaPoste, Time, Inc., University of
Phoenix und InterContinental Hotels.

Warnung hinsichtlich Zukunftsaussagen

Diese Pressemitteilung enthält möglicherweise Aussagen zu zukünftigen
Ereignissen oder der zukünftigen Entwicklung der Day Software Holding AG und
ihrer Tochtergesellschaften ("Unternehmen"). Ausdrücke wie "erwarten",
"annehmen", "vorhaben", "glauben", "möchten", alle Variationen dieser Ausdrücke
und alle ähnlichen Ausdrücke werden dazu verwendet, Aussagen über die Zukunft zu
treffen. Diese Aussagen können Änderungen unterliegen und Day kann
möglicherweise keine Informationen zu derartigen Änderungen liefern. Die
tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse können bedeutend vom Inhalt der
Zukunftsaussagen abweichen. Die Aktie des Unternehmens ist an keiner Börse in
den USA gelistet und das Unternehmen hat keine Dokumente (wie z. B. 10-K und
10-Q) bei der US Securities and Exchange Commission (SEC) gemäß dem Securities
Exchange Act von 1934 eingereicht.

Für weitere Informationen

Peter Nachbur
Day Software AG
Barfuesserplatz 6
4001 Basel, Switzerland
T +41 61 226 98 98

E-Mail peter.nachbur@day.com




[HUG#1426814]



--- Ende der Mitteilung ---

Day Software Holding AG
Barfüsserplatz 6 Basel Schweiz

ISIN: CH0010474218;
Notiert: Freiverkehr in Börse Stuttgart,
Freiverkehr in Börse Berlin,
Open Market (Freiverkehr) in Frankfurter Wertpapierbörse;


Entscheide der Generalversammlung der Day Software Holding AG: http://hugin.info/131802/R/1426814/374613.pdf



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