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AvW-Affäre: Privatstiftung von Auer-Welsbach gesperrt
Die Privatstiftung des unter Betrugsverdacht stehenden Wolfgang Auer-Welsbach ist gesperrt worden. Damit darf die Stiftung keine Vermögenswerte mehr an den Chef der insolventen AvW-Gruppe ausschütten. Verfügt wurde die Sperre laut einem Bericht der "Kleinen Zeitung" (Samstag-Ausgabe) im Zuge eines Prozesses gegen einen Finanzvermittler, der Anteile an offenbar gar nicht existenten AvW-Genusscheinen verkauft hatte. 50 Kunden klagten am Landesgericht Leoben und bekamen nun in erster Instanz Recht.
Der Finanzvermittler Hans Linz hatte den Klägern eine Beteiligung an 12.000 AvW-Genussscheinen zugesagt und dafür Geld angenommen. Allerdings stellte das Landesgericht Leoben am Freitag fest, dass er die fraglichen Anteilsscheine nie besessen hatte und verurteilte ihn in erster Instanz dazu, den Anlegern 3,2 Mio. Euro zurückzuzahlen. Ob sie das Geld tatsächlich bekommen, ist aber offen - laut "Kleiner Zeitung" steht auch gegen den früheren Präsidenten des Fußball-Regionallegisten DSV Leoben bereits ein Konkursantrag im Raum.
Im Prozess per Videokonferenz zugeschaltet war der in Klagenfurt in Untersuchungshaft sitzende Auer-Welsbach, Chef des Finanzdienstleisters AvW sowie Trauzeuge und früherer Geschäftspartner von Linz. Linz hatte nämlich behauptet, dass ihm Auer-Welsbach die Genussscheine mündlich zugesichert habe. Auer-Welsbach stritt dies allerdings ab. Nach seiner Einvernahme wurde Auer-Welsbach dann eröffnet, dass über seine Privatstiftung ein "Drittverbot" verhängt wurde, dass also kein Geld mehr an die Stifter ausbezahlt werden darf.
Auer-Welsbach sitzt in Klagenfurt in U-Haft, die Justiz ermittelt wegen Betrug, Untreue und Steuerhinterziehung. In der Affäre zittern rund 12.000 Anleger um insgesamt 200 Mio. Euro, ein Sachverständiger bezeichnete sein Geschäftsmodell in einem kürzlich veröffentlichten Gutachten als "Abzocke". Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Finanzvermittler Hans Linz hatte den Klägern eine Beteiligung an 12.000 AvW-Genussscheinen zugesagt und dafür Geld angenommen. Allerdings stellte das Landesgericht Leoben am Freitag fest, dass er die fraglichen Anteilsscheine nie besessen hatte und verurteilte ihn in erster Instanz dazu, den Anlegern 3,2 Mio. Euro zurückzuzahlen. Ob sie das Geld tatsächlich bekommen, ist aber offen - laut "Kleiner Zeitung" steht auch gegen den früheren Präsidenten des Fußball-Regionallegisten DSV Leoben bereits ein Konkursantrag im Raum.
Im Prozess per Videokonferenz zugeschaltet war der in Klagenfurt in Untersuchungshaft sitzende Auer-Welsbach, Chef des Finanzdienstleisters AvW sowie Trauzeuge und früherer Geschäftspartner von Linz. Linz hatte nämlich behauptet, dass ihm Auer-Welsbach die Genussscheine mündlich zugesichert habe. Auer-Welsbach stritt dies allerdings ab. Nach seiner Einvernahme wurde Auer-Welsbach dann eröffnet, dass über seine Privatstiftung ein "Drittverbot" verhängt wurde, dass also kein Geld mehr an die Stifter ausbezahlt werden darf.
Auer-Welsbach sitzt in Klagenfurt in U-Haft, die Justiz ermittelt wegen Betrug, Untreue und Steuerhinterziehung. In der Affäre zittern rund 12.000 Anleger um insgesamt 200 Mio. Euro, ein Sachverständiger bezeichnete sein Geschäftsmodell in einem kürzlich veröffentlichten Gutachten als "Abzocke". Es gilt die Unschuldsvermutung.