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Bankensteuer: Zahlen sollen nur die Grossen, wie die Erste

Im Finanzministerium wird überlegt, bei der geplanten Bankensteuer nicht alle Kreditinstitute, sondern nur die grössten fünf zur Kasse zu bitten, berichtet die Tageszeitung "Die Presse" in ihrer Samstagausgabe. "Werden tatsächlich nur die fünf Grossen belastet, müsste der Steuersatz verdoppelt werden" - von 0,07 auf 0,15 Prozent. Dann könnten von den Grossbanken in Summe 437 Mio. Euro eingehoben werden, werden Berechnung in Regierungskreisen zitiert.

Wenig verwunderlich regt sich bei den Grossen Widerstand dagegen: "Eine Steuer für die fünf Grossbanken wäre eine Ungleichbehandlung, die wir nicht nachvollziehen können", sagt ein Bank-Austria-Sprecher in der Zeitung.

Der Vorteil wäre, dass Hunderte kleine Banken, die keine riskanten Spekulations- und Aktiengeschäfte betreiben, nicht zur Kasse gebeten würden - schliesslich will man erklärtermassen nur die "Mitverursacher" an der Bewältigung der Krisenfolgen beteiligen. Dazu kommt, dass die kleinen Kreditinstitute - weil "nicht systemrelevant" - kaum vom Staat gerettet würden.

Andererseits könnten nach APA-Informationen grosse Teile aus der Bemessungsgrundlage "Bilanzsumme" ausgenommen werden - nämlich Kundeneinlagen und Eigenkapital. Damit würden "nur" Fremdkapital von Nicht-Sparern, Zwischenbankkredite und Eigenhandel besteuert; kleine Raikas oder Sparkassen in den Bundesländern refinanzieren sich aber ohnedies nicht über den Kapitalmarkt (und spekulieren im Regelfall auch nicht).

Dem Vernehmen nach rückt die Regierung ein wenig vom Plan ab, neben den Banken auch die Versicherungen und Investmentfonds zu besteuern. Noch am ehesten kann man sich in Regierungskreisen eine Besteuerung von Lebensversicherungen vorstellen, was aber nur 40 Mio. Euro bringen würde.

Die Gruppenbesteuerung, die ja die SPÖ rückgängig machen will, wird selbst in diesem Fall nicht ganz auf den Stand vor ihrer Einführung (2004) zurückgedreht werden können. Dazwischen habe es ein richtungweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH; "Marks & Spencer") gegeben. Nach dem Urteil von 2005 kann ein Unternehmen die Verluste von Tochtergesellschaften im EU-Ausland in seinem Stammland geltend machen. Deshalb wird im Fall der Abschaffung von vornherein "nur" mit Mehreinnehmen von 100 bis 150 Mio. Euro gerechnet.

Relevante Links: Erste Group Bank AG