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Causa MEL - Auch Republik gibt Verjährungsverzicht ab

In der Causa Meinl European Land hat die Republik Österreich gegenüber mutmasslich geschädigten Anlegern einen Verjährungsverzicht abgegeben. Dies berichtete Anlegeranwalt Michael Poduschka heute Donnerstag der APA. Bis Ende 2010 werden allfällige Versäumnisse der Finanzmarktaufsicht (FMA) betreffend MEL (heute Atrium European Real Estate) also nicht verjähren, erläuterte Poduschka.

Dieser Schritt der Republik sei sehr vernünftig, denn dadurch würden den Gerichten hunderte Verfahren erspart - was schliesslich auch die Republik belasten würde, meinte Poduschka: "Da wird ja sonst nur sinnlos Geld der Republik verpulvert". Zuvor hatte bereits die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) den von Anlegeranwälten gewünschten Verjährungsverzicht abgegeben. Die Meinl Bank hat keinen Verjährungsverzicht abgegeben, "hier stöhnen die Gerichte".

Durch den abgegebenen Verjährungsverzicht können nun ein paar Musterverfahren geführt werden, und nicht Hunderte Prozesse. Deren Ergebnisse erhielten dann Präzedenzwirkung für gleich gelagerte Fälle, erläuterte Poduscka. Eventuelle weitere Haftungsträger würden derzeit noch von Sachverständigen überprüft, die sich auch die Bilanzen der MEL sehr genau anschauen. so der Anlegeranwalt. Hier gebe es noch kein endgültiges Ergebnis.

Die Anwälte Michael Poduschka und Eric Breiteneder werfen der Finanzmarktaufsicht vor, die Kapitalmarktprospekte der MEL nicht geprüft und "keinerlei schadensverhindernde Massnahmen" ergriffen zu haben. Die Finanzmarktaufsicht und die OeKB weisen alle Vorwürfe zurück. (APA)

Relevante Links: Atrium European Real Estate Limited