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Benko wegen Betrugs zu zwei Jahren Zusatzstrafe verurteilt / Zusätzlich zu 30 Monaten unbedingter, bereits rechtskräftiger Freiheitsstrafe

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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
Neu: Urteil
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Signa-Gründer René Benko ist am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck wegen schweren Betrugs zu einer Zusatzstrafe von zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Die Strafe wird zu einem bereits Ende September rechtskräftig gewordenen Urteil gegen Benko wegen betrügerischen Krida über 30 Monate unbedingter Haft hinzugerechnet. Von einem neuen Vorwurf der betrügerischen Krida wurde der 49-jährige Tiroler hingegen freigesprochen.

Benko war vorgeworfen worden, die Familienstiftung des Industriellen Hans Peter Haselsteiner durch eine "Garantieerklärung" um rund 5 Mio. Euro betrogen zu haben. Der neue Krida-Vorwurf betraf ein Jagdgewehr im Wert von rund 80.000 Euro, das Benko vor dem Insolvenzverwalter bzw. seinen Gläubigern verheimlicht haben soll. Diesen Vorwurf sah das Schöffengericht als nicht begründet an.

(Redaktionelle Hinweise: GRAFIK 1351-26) ede/fmst/tsk/bel/fel

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