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WDH: Ministerium macht Fehler im Tabaksteuergesetz

(Tippfehler im 2. Satz des 6. Absatzes behoben: "dürfte")

BERLIN (dpa-AFX) - Bei einem Gesetz, das die Zigarettenpreise in den kommenden Jahren deutlich verteuern wird, ist dem Bundesfinanzministerium ein Fehler unterlaufen. Im Bundesgesetzblatt wurde ein Gesetzestext veröffentlicht, dem zufolge das Gesetz schon an diesem Mittwoch in Kraft tritt. Das überraschte die Tabakbranche, die mit einem Inkrafttreten zum Jahreswechsel gerechnet hatte.

Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) wies darauf hin, dass durch das Inkrafttreten schon jetzt viel höhere Steuersätze greifen, die eigentlich erst für 2030 vorgesehen sind. "Es sind gar keine neuen Steuerzeichen vorhanden - wir müssten also umgehend die Produktion einstellen, weil wir keine Zigaretten mehr an den Handel liefern dürfen", sagt Maximilian van Ackeren vom Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR).

Bei der vorangegangenen Novelle des Tabaksteuergesetzes war der Gesetzestext zwar ebenfalls im Laufe des Jahres publiziert worden, und zwar im August 2021. Darin allerdings stand explizit, dass das Gesetz erst zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt. In dem neuen Gesetzestext steht hingegen, dass das Gesetz "am Tag nach der Verkündung in Kraft" tritt, also am 21. Oktober.

Auf dpa-Anfrage räumte das Bundesfinanzministerium einen Fehler ein. "Die höheren Steuersätze sollen ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten, das ist der klare Wille des Gesetzgebers und des BMF", sagte ein Ministeriumssprecher. "Es ist ein technischer Fehler in Bezug auf das Datum des Inkrafttretens in den Unterlagen passiert."

Das Ministerium habe bereits eine Berichtigung angestoßen, und die Generalzolldirektion, die die Steuer administriert, sei informiert worden. Die Fabriken dürfen laut BMF trotz des Fehlers im Gesetz weiter liefern. Die bereits in den Geschäften befindlichen Zigaretten dürfen ohnehin noch verkauft werden, unabhängig von der Gesetzesänderung.

Tabaklobbyisten schütteln den Kopf

Branchenvertreter van Ackeren zeigte sich zwar etwas erleichtert, dass der befürchtete Produktionsstopp nun wohl ausbleibe. "Das ist aber eine ungute Situation für uns: Unsere Produktion läuft weiter, obwohl sie das laut geltendem Gesetz eigentlich nicht tun dürfte", sagt er. "Es ist erstaunlich, dass so ein hanebüchener Fehler einem Bundesministerium passiert - ein Ministerium schreibt ein Gesetz, und am nächsten Tag heißt es, "huch, das war ja ganz anders gemeint!" Das ist Dilettantismus, der mich fassungslos macht."

Jan Mücke vom Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) reagierte ebenfalls mit scharfer Kritik. Der Fehler zeige, dass das Gesetz handwerklich schlecht gemacht sei.

Was der Gesetzgeber beschlossen hat

Der Bundestag hatte kürzlich die Reform der Tabaksteuer gebilligt, bis 2030 soll die Steuer schrittweise steigen. Dadurch könnte sich eine Packung 20er-Zigaretten um rund vier Euro auf 11,78 Euro verteuern. In der Öffentlichkeit ging es stets um den Zeitraum 2027 bis 2030 - dass die Steuererhöhung schon früher greifen soll, war nie ein Thema gewesen.

Umso größer war das Erstaunen der Branchenvertreter, als sie sich den publizierten Gesetzestext durchlasen. Nun stellt sich heraus, dass das Ministerium ebenfalls den Zeitraum 2027 bis 2030 gemeint und bei der Gesetzesformulierung gepatzt hat.

In Deutschland greifen Millionen Menschen zur Tabakzigarette. Der Mikrozensus 2025 kam auf einen Raucheranteil von 19 Prozent der Ab-15-Jährigen: 14 Prozent tun dies nach eigenen Angaben regelmäßig und 5 Prozent gelegentlich. Laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum starben im Jahr 2023 rund 131.000 Menschen in Deutschland an den Folgen tabakbedingter Erkrankungen./wdw/DP/jha

 ISIN  US7181721090  GB0002875804

AXC0278 2026-10-20/18:29

Relevante Links: British American Tobacco plc, Philip Morris International Inc.

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