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Kritik an Schusters Asyl-Plan - Sachsens Innenminister verteidigt Vorstoß

Armin Schuster (CDU) stößt mit seinen Vorschlägen zu einer Verschärfung der Asylpraxis auf Kritik. Anstelle des individuellen Rechts auf Asyl plädiert der CDU-Politiker für eine Kontingentlösung. Teile der Opposition im Landtag warfen ihm vor, am Grundrecht auf Asyl zu rütteln. Das sächsische Innenministerium stellte klar, dass es nicht um die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl gehe. "Politisch Verfolgten Schutz zu gewähren, bleibt eine unverrückbare ethische und historische Verpflichtung für Deutschland", sagte Schuster der Deutschen Presse-Agentur.

Schuster: Asyl "bis zu einer flexiblen Obergrenze"

"Asyl muss als Institut und Staatsziel im Grundgesetz verankert bleiben, wird aber im Rahmen von Schutzkontingenten bis zu einer flexiblen Obergrenze gewährt, so wie das auch in Kanada, Österreich oder Dänemark praktiziert wird", erläuterte der Minister seinen Vorschlag.

Die Gewährung von Asyl an die Aufnahmekapazität in Städten und Gemeinden zu knüpfen, ist Teil eines Vier-Punkte-Plans von Schuster. Zudem soll eine Änderung der Europäischen Menschenrechtskonvention Abschiebungen von Straftätern erleichtern. Abgelehnte Asylbewerber sollen künftig in eine sogenannt "Ausreiseerzwingungshaft" genommen werden können.

Hessens Innenminister reagiert zurückhaltend

In den eigenen Reihen der eigenen Partei fand Schusters Vorstoß zunächst wenig Nachhall. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) stimmte seinem Amtskollegen und Parteifreund lediglich zu, dass man bei Migrationswende noch nicht am Ziel sei. "Ich bin aber zurückhaltend, in die Debatte aktuell Forderungen einzubringen, die grundlegende Veränderungen wie eine Änderung des Grundgesetzes oder der Europäischen Menschenrechtskonvention einschließen. Diese sind nach meiner Einschätzung weder kurz- noch mittelfristig umsetzbar", betonte er.

Laut Poseck ist im Bundestag keine verfassungsändernde Mehrheit dafür in Sicht. Man sollte sich jetzt auf Maßnahmen konzentrieren, die in Praxis und Recht schnell umsetzbar sind. Als Beispiel nannte er die Handy-Ortung untergetauchter Ausreisepflichtiger und die konsequente Umsetzung der Rückkehr-Verordnung.

Viel Kritik an Schusters Äußerungen

Die Kritik auf Schusters Vorstellungen folgte umgehend. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Natalie Pawlik, sagte, wiederkehrende Debatten über die Streichung des Grundrechts auf Asyl bedienten nur rechte Ressentiments. "Ich erwarte vom sächsischen Innenminister, dass er sich nicht zu populistischen Debatten über Grundrechte hinreißen lässt."

Menschenrechte dürften nicht von der jeweiligen politischen Stimmung abhängig gemacht oder zur "politischen Verfügungsmasse" werden, sagte die SPD-Politikerin. "Die akute Überlastung vieler Kommunen bei der Unterbringung hat sich bis heute spürbar entspannt. Die Asylzahlen gehen seit Ende 2023 kontinuierlich zurück. Was unsere Städte und Gemeinden wirklich brauchen, ist Unterstützung bei der Integration der zu uns kommenden Menschen vor Ort und funktionierende und ausfinanzierte Integrationsinfrastruktur."

Grünen-Fraktionsvorsitzende: Es schüttelt mich

Auch bei Teilen der Opposition im Landtag stießen die Vorstellungen Schusters auf deutliche Kritik. "Wer bei einer Rückkehr Verfolgung, Folter, Tod oder andere schwere Gefahren fürchten muss, braucht Schutz", sagte der BSW-Landes- und Fraktionschef Ronny Kupke. Über diesen Anspruch müsse im Einzelfall entschieden werden, aber ein ausgeschöpftes Kontingent dürfe Menschen in akuter Gefahr nicht abweisen.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende in Landtag, Franziska Schubert, bezeichnete Schusters Äußerungen als unwürdig und beschämend für einen Innenminister der CDU. "Das Grundrecht auf Asyl ist eine humanitäre, zivilisatorische Errungenschaft. Es schüttelt mich angesichts solcher Vorschläge", sagte sie laut Mitteilung. "Die Europäische Menschenrechtskonvention ändern, aus Sachsen heraus? Was für absurde Einlassungen!"

Linke-Fraktionsvorsitzende Susanne Schaper forderte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) auf, seinem Innenminister Einhalt zu gebieten. Er solle Schuster klarmachen, dass es seine Aufgabe sei, die Verfassung zu schützen und nicht, sie infrage zu stellen.

Diskussion im Kontingente und Obergrenzen nicht neu

Eine Kontingentlösung beziehungsweise eine Obergrenze für Flüchtlinge war auch früher schon von Vertretern der Unionsparteien gefordert worden. Der damalige bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer nannte im Januar 2016 eine Obergrenze von maximal 200.000 Flüchtlingen pro Jahr für Deutschland. Sachsens Regierungschef Kretschmer hatte 2024 - im Jahr der Landtagswahl im Freistaat - für eine Obergrenze von 50.000 oder 60.000 Flüchtlingen jährlich geworben./hum/DP/zb

AXC0209 2026-09-25/17:21

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