Klagen gegen Preiserhöhungen bei Streaming-Anbietern
Verbraucherschützer gehen mit drei
Verbandsklagen gegen Preiserhöhungen der Streaming-Anbieter Netflix
Die Anbieter hätten die Preise laufender Abonnements wiederholt angehoben, ohne die gesonderte Zustimmung ihrer Kunden einzuholen, teilte der Verbraucherschutzverein (VSV) in Berlin mit. Dabei hätten sie sich auf Preisanpassungsklauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gestützt.
Aus Sicht des Vereins benachteiligen derartige Klauseln Verbraucher unangemessen und sind unwirksam. Die Erhöhungsbeträge seien damit ohne Rechtsgrund gezahlt worden und könnten zurückgefordert werden, argumentiert der in Wien ansässige Verein, der sich für die Klagen mit einer Berliner Kanzlei und einem Prozessfinanzierer zusammengetan hat. Die Klagen sind am Kammergericht Berlin (Az. 11 VKI 1/26, 21 VKI 1/26) und am Bayerischen Oberlandesgericht (Az. 102 VKI 1/26 e) anhängig. Betroffene können sich der Klage kostenlos anschließen.
Vergleichbarer Fall bei DAZN
Ein vergleichbarer Fall beschäftigt zurzeit das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Es geht um starke Preiserhöhungen beim Sport-Streaminganbieter DAZN in den Jahren 2021 und 2022. Nach vorläufiger Bewertung des Gerichts waren sie rechtswidrig. Einen entsprechenden Hinweis gab das OLG Anfang September zu einer Verbandsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV) in einer mündlichen Verhandlung. Ein Urteil will das Gericht am 18. November verkünden./brd/DP/stw
ISIN US64110L1061 US0378331005 LU0061462528
AXC0152 2026-09-15/11:57
Relevante Links: RTL Group SA, Apple Inc., Netflix Inc.