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EQS-News: Booster Precision Components Holding GmbH leitet ein

Booster Precision Components Holding GmbH leitet ein schriftliches Verfahren für ihre Unternehmensanleihe 2022/2026 ein

EQS-News: Booster Precision Components Holding GmbH / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges Booster Precision Components Holding GmbH leitet ein schriftliches Verfahren für ihre Unternehmensanleihe 2022/2026 ein

02.09.2026 / 17:35 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Pressemitteilung

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Booster Precision Components Holding GmbH leitet ein schriftliches Verfahren für ihre Unternehmensanleihe 2022/2026 ein

Schwanewede, 2. September 2026 - Wie bereits von der Booster Precision Components Holding GmbH ("Gesellschaft") am 27. Mai 2026 bekanntgegeben, hat die Gesellschaft beschlossen, die am 28. Mai 2026 fällige Zinszahlung ("Erste Zinszahlung") vorübergehend aufzuschieben. Die Gesellschaft hat darüber hinaus beschlossen, zur Sicherung der Liquidität, die am 28. August 2026 fällige Zinszahlung ("Zweite Zinszahlung") vorübergehend aufzuschieben. Der Aufschub der Ersten Zinszahlung und der Zweiten Zinszahlung stellt ausstehende Kündigungsgründe (Events of Default) nach den Anleihebedingungen ("Anleihebedingungen") der von der Gesellschaft begebenen vorrangig besicherten kündbaren variabel verzinslichen Unternehmensanleihe mit Endfälligkeitstag am 28. November 2026 ("Endfälligkeitstag") (ISIN NO0012713520) ("Schuldverschreibungen") dar. Darüber hinaus besteht ein weiterer Kündigungsgrund nach den Anleihebedingungen infolge einer von einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft im Zusammenhang mit einer lokalen Factoring-Vereinbarung gewährten Sicherheit, die den Umfang der nach den Anleihebedingungen zulässigen Sicherheiten überschreitet und die im Rahmen der laufenden Restrukturierungsgespräche mit den Anleihegläubigern behandelt wird (zusammen mit dem Aufschub der Ersten Zinszahlung und der Zweiten Zinszahlung, die "Kündigungsgründe" und jeweils ein "Kündigungsgrund"). Infolge der Kündigungsgründe kann der Nordic Trustee & Agency AB (publ) als Treuhänder gemäß den Anleihebedingungen ("Agent") - vorbehaltlich bestimmter Voraussetzungen - die ausstehenden Schuldverschreibungen zusammen mit sämtlichen weiteren nach den Finanzdokumenten (wie in den Anleihebedingungen definiert) zahlbaren Beträgen fällig stellen.

Am 5. Juni 2026 gab die Gesellschaft bekannt, dass sie mit einer bestimmten Gruppe von Anleihegläubigern ("Ad-hoc-Gruppe") eine Stillhalte- und Lock-up-Vereinbarung abgeschlossen hat, wonach sich die Ad-hoc-Gruppe verpflichtet hat, während der am 30. Juni 2026 auslaufenden Stillhalteperiode keine Vollstreckungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen zu ergreifen (vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen), und zwar infolge des Aufschubs der Ersten Zinszahlung und des gemäß Klausel 14.1 (Nichtzahlung) der Anleihebedingungen fortbestehenden Kündigungsgrundes. Diese Stillhalteperiode wurde verlängert, zuletzt bis zum 1. Oktober 2026 (und die Stillhalte- und Lock-up-Vereinbarung umfasst nunmehr auch eine Stillhaltevereinbarung in Bezug auf den Kündigungsgrund infolge des Aufschubs der Zweiten Zinszahlung).

Am 31. Juli 2026 gab die Gesellschaft ferner bekannt, dass sie mit der Ad-hoc-Gruppe eine grundsätzliche Einigung über ein Refinanzierungskonzept erzielt hat und das zuständige Gericht in Hannover über einen Restrukturierungsplan nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) informiert hat. Die Ad-hoc-Gruppe hat sich zudem bereit erklärt, der Gesellschaft eine vorrangig besicherte Zwischenfinanzierung in Höhe von EUR 3.000.000 zur Verfügung zu stellen, die, sofern in Anspruch genommen, von der Gesellschaft für allgemeine Unternehmenszwecke der Gruppe (einschließlich der Refinanzierung bestimmter Finanzverbindlichkeiten der Gruppe) verwendet werden kann ("Zwischenfinanzierung").

Abgesehen von dem Aufschub der Ersten Zinszahlung und der Zweiten Zinszahlung, die im Rahmen der Stillhalte- und Lock-up-Vereinbarung behandelt werden, hat die Gesellschaft den Agenten angewiesen, ein schriftliches Verfahren gemäß den Anleihebedingungen ("Schriftliches Verfahren") einzuleiten, um die Zustimmung der Anleihegläubiger einzuholen zu (i) einer Änderung der Anleihebedingungen, um die Zwischenfinanzierung zu ermöglichen, und (ii) einer Änderung der Finanzdokumente, um es der Gesellschaft und dem Agenten zu ermöglichen, eine Gläubigervereinbarung zum Zwecke der Gewährung eines vorrangigen Rangs für die Zwischenfinanzierung abzuschließen.

Weitere Informationen zum Schriftlichen Verfahren sind der Mitteilung zum Schriftlichen Verfahren zu entnehmen, die allen Anleihegläubigern über den Zentralverwahrer (CSD) am 2. September 2026 zugestellt wird und darüber hinaus auf der Investor-Relations-Website der Gesellschaft ( https://booster-precision.com/en/investor-relations/bond.html) abrufbar sein wird. Um am Schriftlichen Verfahren abstimmungsberechtigt zu sein, muss eine Person am 8. September 2026 als Anleihegläubiger registriert sein. Der letzte Abstimmungstag im Schriftlichen Verfahren ist der 22. September 2026.

Kontakt

BOOSTER Precision Components Holding GmbH Industriepark Brundorf 4 28790 Schwanewede T +49 4795-95610 mail@booster-precision.com

Media/Investor Relations

iron AG Fabian Kirchmann | Karolin Bistrovic T +49 221 914097 14 booster-precision@ir-on.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Booster Precision Components Holding GmbH
                   Industriepark Brundorf 4
                   28790 Schwanewede
                   Deutschland
   Internet:       https://www.booster-precision.com/
   ISIN:           NO0012713520
   WKN:            A30V3Z
   Börsen:         Freiverkehr in Frankfurt; FNSE
   LEI Code:       213800B5BEW3DGUVHO57
   EQS News ID:    2392902

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2392902 02.09.2026 CET/CEST

 ISIN  NO0012713520

AXC0256 2026-09-02/17:35

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