, APA/dpa-AFX

DGB: 64 Milliarden Euro Schaden durch Mindestlohn-Betrug

Die Umgehung des Mindestlohns hat nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds seit 2015 insgesamt rund 64 Milliarden Euro wirtschaftliche Schäden angerichtet. 35 Milliarden Euro davon hätten betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern getragen, die den Mindestlohn nicht in voller Höhe bekommen hätten, heißt es in einer Auswertung des DGB, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

22 Milliarden Euro Verluste entfielen demnach auf die Sozialkassen, an die zu wenig Beiträge gezahlt wurden. Zudem hätten dem Fiskus sieben Milliarden Euro Einkommensteuer gefehlt, hieß es weiter. Der DGB stellt dies in Beziehung zu geplanten Einschnitten bei den Sozialversicherungen. "Ein Teil der Finanzierungslücken geht auf kriminelles Handeln von Arbeitgebern zurück, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen", heißt es in der Auswertung.

Grundlage sind Auskünfte von Beschäftigten zu Einkommen und Arbeitszeiten in der Langzeitbefragung "Sozioökonomisches Panel". Daraus ergibt sich laut DGB, dass seit der Einführung des Mindestlohns 2015 durchschnittlich etwa 2 Millionen Beschäftigte pro Jahr zu wenig Lohn erhalten hätten. Im Schnitt fehlten demnach 1,70 bis 2,40 Euro pro Stunde. Daraus errechneten DGB-Experten die Ausfälle für Beschäftigte, Sozial- und Staatskassen pro Jahr.

Der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 13,90 Euro ist eine allgemeine Untergrenze, die nur in wenigen Ausnahmefällen unterschritten werden darf, etwa bei Praktikanten. Kritiker beklagen illegale Tricks, um den Mindestlohn zu umgehen, so etwa unbezahlte Arbeitszeiten, Abzüge für vermeintliche Kosten oder in der Arbeitszeit nicht schaffbare Vorgaben. Kontrolliert wird die Einhaltung des Mindestlohns durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll. Sie hat im vergangenen Jahr mehr als 50.000 Ordnungswidrigkeiten registriert./vsr/DP/zb

AXC0022 2026-08-10/05:54

Copyright APA/dpa-AFX. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von APA/dpa-AFX ist nicht gestattet.