Berichte: Millionenverluste von Krankenkassen durch Anlagen
Mehrere Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen haben nach Medienberichten insgesamt mindestens 220 Millionen Euro durch umstrittene Investments verloren. Bei den bereits vor Jahren verlorenen Millionensummen der Krankenkassen handele es sich um Beitragsgelder von gesetzlich Versicherten, so NDR, WDR und "Süddeutsche Zeitung". Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen entspreche das Geld Mitgliedsbeiträgen von Ärztinnen und Ärzten.
Mehrere Kassen und Ärzte-Vereinigungen betroffen
Zunächst hatte das "Handelsblatt" über einzelne Fälle berichtet. Laut NDR, WDR und SZ gibt es inzwischen Informationen darüber, dass insgesamt 28 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen mehr als 500 Millionen Euro in bestimmte Immobilienfonds investiert hätten, bei denen Investoren inzwischen von einem Totalverlust ausgingen. Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) sind - wie die gesetzlichen Kassen - Körperschaften des öffentlichen Rechts und stellen die ambulante Versorgung durch Vertragsärzte und Psychotherapeuten sicher.
Laut dem Bericht soll etwa die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe 40 Millionen Euro in die Fonds gesteckt haben. Die AOK Bremen, die laut dem Bericht 5,5 Millionen Euro verloren hatte, prüft nach eigenen Angaben die Einreichung einer Klage, wie Radio Bremen berichtete. Bei der KV Baden-Württemberg läuft laut NDR, WDR und SZ bereits eine Klage gegen Finanzunternehmen. Vorwurf: vorsätzliche Täuschung über die Risiken. Auch weitere Kassen und KVen sind in den Berichten namentlich als betroffen genannt. Nur wenige hätten aber öffentlich gemacht, ob sie in die fraglichen Fonds investiert hätten, hieß es.
Linke: "Eine Schande"
Der Linke-Gesundheitsexperte Ates Gürpinar nannte es "eine Schande", dass Krankenkassen mit dem Geld der Menschen spekulierten. "Dass viele Kassen weiterhin verschweigen, wie tief sie im Sumpf des Kapitalmarkts drinstecken, ist völlig absurd." Sie schuldeten ihren Versicherten Transparenz. Dabei sei zweitrangig, ob Kassen falsch beraten worden seien. "Die eigentliche Frage lautet, ob Kapitalanlagen in einer Sozialversicherung überhaupt etwas verloren haben", sagte Gürpinar.
Gesetz: Verlust soll ausgeschlossen erscheinen
Laut viertem Sozialgesetzbuch sind die Mittel der Träger der Sozialversicherungen "so anzulegen und zu verwalten, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt wird und eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist". Ausfall- und Liquiditätsrisiken seien durch eine Mischung und Streuung der Anlagen zu begrenzen.
Verband äußert sich nicht weiter
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen wies darauf hin, dass die Sozialversicherungsträger Sachwalter von Beitragsgeldern seien. Die Aufsichtsbehörden in Bund und Ländern hätten spezielle Anlagenrichtlinien aufgestellt. Der Spitzenverband sei keine Aufsichtsbehörde gegenüber den Krankenkassen. Daher und vor dem Hintergrund laufender Verhandlungen zu dargestellten Sachverhalten könne sich der Verband nicht weiter äußern, sagte eine Sprecherin./bw/DP/mis
AXC0256 2026-08-06/13:52