, APA/dpa-AFX

Prien: Ganztagsbetreuung ab 1. August ist Bildungschance

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 1. August ist nach Einschätzung von Bundesministerin Karin Prien für viele Kinder eine Chance auf schulischen Erfolg. "Kinder, deren Familien sich keine Nachhilfe oder teure Freizeitangebote leisten können, erhalten hier Unterstützung und vielfältige Möglichkeiten, ihre Talente zu entfalten", erklärte die CDU-Politikerin in Berlin. Mit dem neuen Rechtsanspruch würden diese Chancen Schritt für Schritt allen Kindern offenstehen - "unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Wohnort".

Der 2021 beschlossene Rechtsanspruch auf bis zu acht Stunden Betreuung pro Tag gilt ab dem neuen Schuljahr zunächst für Erstklässler. Praktisch heißt das: Die Jungen und Mädchen gehen nachmittags in den Hort und werden dort betreut, sowohl bei Hausaufgaben als auch bei Spiel und Sport. Bis 2029 soll der Anspruch schrittweise bis zur vierten Klasse ausgeweitet werden. Allerdings fehlen dafür - regional unterschiedlich verteilt - nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft noch Zehntausende Plätze.

Bundesbildungsministerin Prien hatte zuletzt selbst um Geduld geworben. Die Voraussetzungen der Bundesländer bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs seien unterschiedlich, sagte sie im Juni. "Da bin ich pragmatisch, da können wir nicht überall von Beginn an die gleiche Qualität erreichen." Gleichwohl nannte sie jetzt das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs einen Meilenstein.

Schon heute sind nach Angaben aus Priens Ministerium drei von vier Grundschulen Ganztagsschulen. Rund 1,9 Millionen Grundschulkinder würden ganztägig betreut - 57 Prozent der Altersgruppe. Der Bund helfe den Ländern bis 2029 mit 3,5 Milliarden Euro für Investitionen und beteilige sich darüber hinaus dauerhaft an den Betriebskosten, betonte die Ministerin./vsr/DP/zb

AXC0185 2026-07-30/11:12

Copyright APA/dpa-AFX. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von APA/dpa-AFX ist nicht gestattet.