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Bundesverfassungsgericht: Kein 'Tempolimit' für Gesetzgebung

Im Streit um ein verfassungsrechtliches "Tempolimit" für Gesetzgebungsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann verworfen. "Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits", sagte die Vorsitzende Richterin, Ann-Katrin Kaufhold, in Karlsruhe./jml/kre/DP/mis

AXC0118 2026-07-23/10:25

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