EU-Einigung: Schutz für wehrfähige Ukrainer einschränken
Wehrfähige Männer aus der Ukraine sollen sich einem Einsatz im Krieg gegen Russland künftig schwerer entziehen können und nach dem Willen der Mitgliedsländer nicht mehr so einfach Zuflucht in der EU finden. Es sollen dann nur noch diejenigen von vereinfachten Aufnahmeregeln profitieren, die ihren Wehrdienst in der Ukraine geleistet haben oder freigestellt sind, wie der Rat der EU-Staaten mitteilte. Die grundsätzliche Einigung soll demnach in den kommenden Wochen formal beschlossen werden.
Nach den derzeitigen ukrainischen Regeln wären davon besonders wehrfähige Männer zwischen 23 und 60 Jahren betroffen. Sie unterliegen in der Ukraine einem Ausreiseverbot. Für den Kriegsdienst eingezogen werden aktuell jedoch erst Wehrpflichtige ab 25 Jahren.
Die Änderung würde nur bei Männern Anwendung finden, die neu in die EU kommen. Nach Willen der EU bliebe ihnen künftig nur die Möglichkeit eines Asylantrags, sie hätten also deutlich geringere Aussichten auf Schutz und eine Aufenthaltserlaubnis.
Vereinfachte Aufnahmeregeln werden grundsätzlich verlängert
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine finden in der Europäischen Union nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie Aufnahme, ihre Schutzersuchen werden also nicht individuell geprüft. Das macht es Ukrainern bisher wesentlich leichter, in der EU Schutz zu erhalten, als flüchtenden Menschen aus anderen Staaten.
Abgesehen von den Einschränkungen für wehrpflichtige Männer sollen die vereinfachten Aufnahmeregeln bis März 2028 verlängert werden. In der Praxis müssten Flüchtlinge aus der Ukraine aber künftig nachweisen, dass sie ihren Wehrpflichten nachgekommen seien, heißt es in der Mitteilung.
Ausreisestempel oder Schreiben nötig
Dies könnte demnach etwa durch die Vorlage eines Reisepasses mit einem von den ukrainischen Behörden erteilten Ausreisestempel erfolgen. Auch die Vorlage eines Dokuments, das die Befreiung von der Wehrpflicht oder die Erfüllung der Wehrpflicht bestätigt, sei ausreichend.
Die EU-Staaten stimmen damit einem Vorschlag der Europäischen Kommission von vor knapp drei Wochen zu. Brüssel folgte nach eigenen Angaben einer Bitte der Ukraine./tre/DP/mis
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