Schwesig kritisiert Änderungspläne für Unterhaltsvorschuss
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) lehnt die von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) geplante Sparmaßnahme beim staatlichen Unterhaltsvorschuss ab. Wer beim Unterhaltsvorschuss kürze, bestrafe die Alleinerziehenden, die alles alleine stemmen müssten, und ihre Kinder. "Das ist falsch", so Schwesig.
Nach den Plänen Priens soll der Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. anstatt bis zum 18. Geburtstag von Kindern gezahlt werden. Hintergrund sind nach Angaben ihres Ministeriums die Sparvorgaben an den Bundeshaushalt. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss hätten sich seit der Reform 2017 vervierfacht und der Unterhaltsvorschuss habe sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt.
Schwesig, die von Ende 2013 bis Mitte 2017 selbst Bundesfamilienministerin war, betonte, der Staat solle besser diejenigen, die sich vor dem Unterhalt drückten, konsequenter zur Verantwortung ziehen. "Es kann nicht sein, dass sich viele Väter und auch einige Mütter aus der Verantwortung stehlen und am Ende zahlen die Kinder die Zeche. Der Staat muss sich das Geld von den Unterhaltspflichtigen holen und nicht bei den Kindern."
Bis 2017 gab es Unterhaltsvorschuss bis zum 12. Geburtstag
Alleinerziehende Elternteile können vom Staat Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil - in der Praxis oftmals die Väter - nicht oder nicht in ausreichendem Maße Unterhalt zahlt. Der Staat kann sich dieses Geld dann von den säumigen Elternteilen zurückholen. In der Praxis gelingt das aber nur in einer Minderheit der Fälle. Die Kosten für den Vorschuss trägt zu 40 Prozent der Bund.
Vor der im Jahr 2017 wirksam gewordenen Reform bestand der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und für maximal 72 Monate. Seit dem 1. Juli 2017 fließt das Geld hingegen bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung./hr/DP/mis
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