Eilanträge gegen Kassen-Spargesetz in Karlsruhe gescheitert
Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge zweier Oppositions-Abgeordneter gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheits-Sparpaket abgelehnt. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben ohne Erfolg, teilte das Gericht mit. Über das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung kann somit wohl wie geplant morgen im Parlament abgestimmt werden.
Zwei Bundestagsabgeordnete von Grünen und Linken hatten sich jeweils mit Eilanträgen an das höchste deutsche Gericht gewandt, weil sie das eilige Gesetzgebungsverfahren für unzulässig hielten. Die Regierungskoalition hatte demnach noch wenige Tage vor der geplanten Abstimmung 278 Seiten mit Änderungsanträgen vorgelegt.
Koalition will Handlungsfähigkeit demonstrieren
Das Paket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 von stark steigenden Milliarden-Ausgaben entlasten, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche begrenzt werden. Auf Patientinnen und Patienten kommen zum Beispiel Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und höhere Zuzahlungen für Medikamente zu.
Das umstrittene Spargesetz steht in einer Reihe weiterer Reformvorhaben, mit denen die schwarz-rote Koalition zum Sommer ihre Handlungsfähigkeit demonstrieren und Wirtschaftswachstum stimulieren will. Nach dem Plan der Koalition soll es morgen im Bundestag beschlossen werden und dann gleich in den Bundesrat kommen, der an dem Tag zum letzten Mal vor der Sommerpause tagt.
Kläger kritisierten parlamentarisches Verfahren
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen kritisierte am Mittwoch nach Beratungen im Gesundheitsausschuss des Bundestages, man habe "die vergangenen Tage ein chaotisches Gesetzgebungsverfahren erlebt". Er wolle daher von Karlsruhe überprüfen lassen, ob "in diesem Fall überhaupt noch ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren möglich ist". Kurz darauf kündigten auch Linke und AfD an, Karlsruhe anzurufen zu wollen. Ein Antrag der AfD war zuletzt aber nach Angaben des Gerichts nicht eingegangen.
Es ist nicht das erste Mal, dass mit einem Eilantrag in Karlsruhe die Verabschiedung eines Gesetzes vor der Sommerpause ausgebremst werden sollte. Im Sommer 2023 hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann mit einem solchen Antrag das Gesetzgebungsverfahren zum Heizungsgesetz der Ampel-Regierung gestoppt. Er hatte argumentiert, den Abgeordneten sei für die Beratung zu wenig Zeit geblieben. Am 23. Juli - also etwa drei Jahre nach dem Eilantrag - entscheidet das Gericht über den Fall im Hauptsacheverfahren./jml/DP/mis
AXC0215 2026-07-09/13:28