EuGH: Streaming-Anbieter dürfen Widerrufsrecht nicht ausschließen / Klausel von Sky Österreich unzulässig
Das Widerrufsrecht bei Streaming-Abonnements darf nicht ausgeschlossen werden, wenn der Anbieter sein Angebot dem Nutzerverhalten angepasst. Dies entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in einem Urteil betreffend Sky Österreich. Bei einem Streaming-Abonnement handle es sich um die Bereitstellung einer "digitalen Dienstleistung", sodass das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden könne, urteilten die EU-Richter in Luxemburg (C-234/25).
Sky Österreich vertrat die Ansicht, dass es "digitale Inhalte" bereitstelle. Folglich könne der Verbraucher sein Widerrufsrecht verlieren, wenn er dem Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist zustimme. Eine Verbraucherschutzorganisation hat diese Klausel vor den österreichischen Gerichten angefochten. Der Oberste Gerichtshof hat den EuGH um Klärung ersucht.
ths/cgh
ISIN GB0001411924
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