Bestandsprovisionen bei BAWAG - VKI startet Sammelaktion / VKI: Nicht offen gelegte Provisionen für Fondsvermittlung müssen zurückgezahlt werden
Wegen nicht offengelegten Bestandsprovisionen bei der BAWAG startet der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Sammelaktion. Solche Provisionen, die Banken für die Vermittlung von Fonds an ihre Kundinnen und Kunden erhalten, sind - wenn sie nicht offengelegt werden - nach Ansicht des VKI unzulässig und müssen zurückgezahlt werden. Betroffen sind Wertpapierdepots der BAWAG sowie der Easybank und der ehemaligen Online-Broker Direktanlage.at bzw. Hello Bank.
Laut VKI geht es um Fonds, die bis Ende 2017 vermittelt wurden. Über die Sammelaktion können Betroffene ihre Ansprüche einfordern, eine Anmeldung ist ab sofort unter www.vki.at/kick-back-2026 möglich. In den vergangenen Jahren hat der VKI zum Thema Bestandsprovisionen bereits einige Einigungen erzielt - unter anderem mit der UniCredit Bank Austria, der Erste Bank, mehrerer Raiffeisen Landesbanken und der Volksbankengruppe.
bel/cgh
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