Bundesgerichtshof prüft Auskunftsanspruch gegen Schufa
Der Bundesgerichtshof verhandelt am Donnerstag (9.00 Uhr) darüber, wie umfangreich die Schufa Betroffene über das Verfahren hinter ihrem Score informieren muss. In fünf Parallelverfahren klagen Privatpersonen gegen die Wirtschaftsauskunftei, weil sie das Scoring-Verfahren der Schufa für intransparent und ihnen dazu erteilte Auskünfte für unzureichend halten. Ein Urteil wird am Tag der Verhandlung noch nicht erwartet. (Az. I ZR 226/25 u.a.)
Die Schufa hatte den Klägern 2023 im Rahmen ihrer sogenannten Datenkopie Auskunft über ihre gespeicherten Daten sowie in den letzten zwölf Monaten auf Bonitätsanfragen hin übermittelte Scorewerte erteilt. Vor dem BGH geht es um die Frage, ob diese Datenkopie die aktuellen rechtlichen Anforderungen erfüllt. Das Oberlandesgericht Dresden hatte das verneint und die Schufa verurteilt, den Klägern weitere Informationen etwa zur Gewichtung der für die Scorewerte genutzten Kriterien offenzulegen.
Schufa will Rechtssicherheit
Die Schufa ist der Ansicht, dass ihre Datenkopie die Transparenzanforderungen erfüllt. Ihre Praxis hätten bundesweit auch schon 10 Oberlandesgerichte bestätigt, so die Auskunftei. Das Oberlandesgericht Dresden vertrete eine Mindermeinung und gehe mit seinen Anforderungen über den aktuellen gesetzlichen Rahmen hinaus. Die Schufa wolle vor dem BGH einheitliche Anforderungen definieren lassen und sei daher in Revision gegangen.
Wichtig zu erwähnen ist: Die Verfahren in Karlsruhe beziehen sich auf das alte Scoring-Verfahren der Schufa. Seit dem 17. März 2026 nutzt die Auskunftei einen neuen Score, den Verbraucher leichter nachvollziehen können sollen. Bei der neuen Berechnungsmethode werden für 12 bekannte Kriterien Punkte vergeben. Bis Ende 2028 will die Schufa den alten Score vollständig abschaffen. Und auch die gesetzlichen Spielregeln ändern sich demnächst: Im November tritt eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft, die das Bonitäts-Scoring insgesamt transparenter und verständlicher machen soll./jml/DP/stk
AXC0012 2026-06-18/05:50