ROUNDUP/Gericht: Landesparlament unzureichend über Northvolt informiert
Die Landesregierung hat das Parlament nicht ausreichend über Risiken der Förderung für den Bau einer Northvolt-Batteriefabrik informiert. Zu diesem einstimmigen Beschluss kommt das Landesverfassungsgericht in Schleswig nach Klage von FDP und SPD. Die Landesregierung habe ihre Informationspflichten verletzt, sagte Gerichtspräsident Christoph Brüning bei der Verkündung des Urteils.
Nach Überzeugung des Landesverfassungsgerichts hat die Landesregierung den Landtag nicht vollständig und rechtzeitig vor der gemeinsamen Sitzung des Wirtschafts- und Digitalisierungsausschusses sowie Finanzausschusses im Januar 2024 "über Bedenken am Gelingen der Gesamtfinanzierung des Ansiedlungsvorhabens einer Batteriezellfabrik und an der Rückzahlung der hierfür ausgegebenen Wandelanleihe unterrichtet", wie Brüning ausführte.
Konkret ging es in dem sogenannten Organstreitverfahren um Informationen der Regierung vor der entscheidenden Sitzung. Damals machten die Abgeordneten einstimmig den Weg frei für eine Wandelanleihe von der staatlichen Förderbank KfW in Höhe von rund 600 Millionen Euro. Bund und Land bürgten für die Wandelanleihe jeweils zur Hälfte.
Hintergrund ist eine Besonderheit der Landesverfassung. "Das ist eine vergleichbar innovative Regelung", sagte Brüning. Artikel 28 verpflichtet die Regierung, den Landtag über die Vorbereitung von Gesetzen und Staatsverträgen, aber auch über Grundsatzfragen der Landesplanung, Großvorhaben und auch die Vorbereitung von Verwaltungsabkommen zu unterrichten.
Forderungen der Opposition
Nach dem Urteil fordern FDP und SPD Konsequenzen. "Ich fordere schlicht und ergreifend, dass daraus auch personelle Konsequenzen gezogen werden, dass der Chef der Staatskanzlei seinen Platz räumt oder der Ministerpräsident für seine Entlassung sorgt", sagte der FDP-Landtagsabgeordnete Bernd Buchholz. Chef der Staatskanzlei von Ministerpräsident Daniel Günther ist Dirk Schrödter (beide CDU).
"Das ist mindestens mal eine große Klatsche für die Landesregierung", sagte Buchholz. Man habe es bei dieser Landesregierung mit Personen zu tun, "die bei der Einhaltung des Rechtes irgendwie größere Schwierigkeiten haben". Das habe auch der Sonderbericht des Landesrechnungshofs gezeigt, der der Regierung einen Bruch mit der Landeshaushaltsordnung bescheinigt. "Das ist so nicht hinnehmbar, nicht akzeptabel. Hier fehlt es der Landesregierung weiterhin an Einsicht."
Die SPD-Fraktionsvorsitzende Serpil Midyatli betonte, "das Gericht hat sehr, sehr klar und deutlich gesagt, dass der Landesregierung die Risiken bekannt gewesen sind, dem Parlament aber nicht". Den Abgeordneten seien nicht alle Risikoeinschätzungen der Landesregierung bekannt gewesen. "Damit sind wir tatsächlich auch hier in dieser Sache auch getäuscht worden, als wir unsere Entscheidung zu der Ansiedlung von Northvolt gegeben haben."
"Der Ministerpräsident hat uns getäuscht. Er hat uns nicht alle Informationen an die Hand gegeben", sagte Midyatli. Auch sie fordere Konsequenzen. "Insbesondere der Rechnungshofbericht hat gezeigt, dass federführend, der Strippenzieher hinter den Kulissen, der Chef der Staatskanzlei, Dirk Schröter war." Deshalb müsse Günther diesen jetzt entlassen.
Die SSW-Wirtschaftspolitikerin Sybilla Nitsch erklärte, der Landtag sei bei einer Entscheidung über hunderte Millionen Euro Steuergeld nicht vollständig informiert worden. "Damit fällt ein weiterer Pfeiler der Northvolt-Erzählung in sich zusammen. Erst die Insolvenz. Dann die vernichtende Kritik des Landesrechnungshofs. Jetzt das Verfassungsgericht. Der Kaiser ist nackt, und alle können es sehen."
Reaktionen
Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen (CDU) wollte keinen Kommentar zu den Forderungen der Opposition abgeben. Es sei vom Gericht klar geschildert worden, dass nicht alle Risiken entsprechend mitgeteilt worden seien. "Das haben wir ja immer wieder auch betont, dass wir das hätten besser verschriftlichen können." Das Landesverfassungsgericht habe aber klar festgestellt: Niemand habe vorsätzlich etwas nicht weitergegeben oder versucht, Informationen zurückzuhalten.
Grünen-Fraktionschef Lasse Petersdotter betonte: "Wir nehmen das Urteil des Landesverfassungsgerichts sehr ernst". Die Landesregierung müsse das Parlament vor weitreichenden Entscheidungen angemessen informieren. "Das Landesverfassungsrecht hat festgestellt, dass dies im Zuge der Entscheidung über die Wandelanleihe für Northvolt nicht ausreichend geschehen ist. Das war ein Fehler der Landesregierung und dieser Fehler darf sich nicht wiederholen."
Regierungschef Günther hat bereits erklärt, dass es ein politischer Fehler gewesen sei, das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC nicht dem Landtag zur Verfügung gestellt zu haben.
Eine Regierungssprecherin betonte, "es ist gut, dass diese Frage jetzt erstmals höchstrichterlich durch das Landesverfassungsgericht geklärt worden ist". Das Urteil schaffe Klarheit sowohl hinsichtlich der Informationspflichten der Landesregierung als auch hinsichtlich der Informationsrechte des Landtages. Die Landesregierung wolle dem Landtag einen Vorschlag für ein standardisiertes und strukturiertes Informationsformat für solche Vorhaben vorlegen.
Große Bedenken
Die Fabrikpläne von Northvolt lösten in Schleswig-Holstein vor Jahren große Hoffnung auf wirtschaftliche Impulse für das eher strukturschwache Dithmarschen aus. Das schwedische Unternehmen wollte bei Heide rund 3.000 Arbeitsplätze schaffen, Northvolt ging aber in Insolvenz. Das US-Unternehmen Lyten will neben der schwedischen Northvolt-Mutter auch die deutsche Tochter übernehmen.
In einer Kabinettsvorlage vom Dezember 2023, welche die Abgeordneten zum Zeitpunkt ihres Votums über die Wandelanleihe nicht kannten, heißt es wörtlich: "Die Gesamtfinanzierung des Ansiedlungsvorhabens am Standort Heide ist nicht gesichert. Für die derzeitige Finanzierungslücke ist eine Fremdfinanzierung geplant, wobei gewisse Zweifel bestehen, dass ein Bankenkonsortium gefunden wird, sofern sich Northvolt hinsichtlich der Bereitstellung von Zahlen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und zum Projekt weiterhin sehr restriktiv verhält."
Rechnungshof
Nach Ansicht des Landesrechnungshofs verstieß Schwarz-Grün bei der Förderung zudem gegen die Haushaltsordnung. Die Vorgehensweise bei der Absicherung einer Wandelanleihe habe nicht dem Wirtschaftschaftlichkeitsgebot entsprochen, schreibt der Rechnungshof in einem Sonderbericht. Auf belastbare Unterlagen von Northvolt insbesondere zur Finanzierung habe die Regierung nicht bestanden, obwohl dies in anderen Fällen bei wesentlich geringeren Verpflichtungs-Übernahmen des Landes Fördervoraussetzung sei. Zentrale Risiken seien der Regierung bekannt gewesen und seitens der Arbeitsebene ausführlich dokumentiert worden.
Günther musste sich deshalb am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss kritischen Fragen stellen. Der Regierungschef und auch Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) sind jedoch der Auffassung, dass kein Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung vorliege./akl/DP/stw
AXC0139 2026-05-29/13:16