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Neue Frist für altes 'Heizungsgesetz'

Wegen Verzögerungen bei der Reform des "Heizungsgesetzes" hat der Bundestag eine Frist aus dem bisherigen Gesetz verlängert. Mit dem Beschluss der Abgeordneten tritt die sogenannte 65-Prozent-Regelung nicht - wie bislang vorgesehen - zum 1. Juli in Kraft, sondern frühestens zum 1. November. Sie schreibt für größere Städte vor, dass neue Heizungen dort zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Mit der angepeilten Reform will die Koalition diese Vorschrift komplett aus dem Gesetz streichen. Doch die Neuregelung wird voraussichtlich erst nach dem bisher vorgesehenen Starttermin fertig, weshalb die Umsetzungsfrist vorsorglich um vier Monate verlängert wurde. Damit dürfen auch nach dem 1. Juli Heizungen eingebaut werden, die die 65-Prozent-Quote verfehlen./ax/DP/men

AXC0319 2026-05-21/19:00

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