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49 Monate Haft für Egisto Ott wegen Amtsmissbrauch und Spionage / Ex-BVT-Chefinspektor wurden Amtsmissbrauch und nachrichtendienstliche Tätigkeiten zugunsten Russlands vorgeworfen - Urteilsverkündung noch in Gange

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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
Neu: Strafmaß in Lead und Titel
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Der ehemalige Chefinspektor im mittlerweile aufgelösten Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, ist am Wiener Landesgericht am Mittwoch von einem Geschworenengericht einstimmig wegen Amtsmissbrauchs und Spionage zu einer unbedingten Haftstrafe von vier Jahren und einem Monat verurteilt worden. Ott soll ohne dienstlichen Auftrag Personenabfragen gemacht und Tätigkeiten für den russischen Geheimdienst entfaltet haben.

Daten, Handys und Laptops über Marsalek nach Moskau

Egisto Ott wurde vom Gericht schuldig erkannt, im Interesse des russischen Geheimdienstes FSB ohne dienstlichen Auftrag wiederholt Personendaten abgefragt zu haben. Auch mehrere Diensthandys hochrangiger Beamter des Innenministeriums, die 2017 bei einem Bootsausflug in Tulln ins Wasser gefallen waren, sollen von Ott über den ehemaligen Wirecard-Manager Jan Marsalek den Weg zum FSB gefunden haben.

Ott wurde weiters schuldig erkannt, einen SINA-Laptop mit brisanten geheimdienstlichen Informationen eines EU-Staates Vertretern des russischen Geheimdienstes überlassen zu haben, wofür Ott 20.000 Euro erhalten haben soll, weshalb er auch der Veruntreuung für schuldig befunden wurde. Auch der Bestechlichkeit wurde er schuldig erkannt.

"Fehleranalyse" nach Tiergartenmord

Darüber hinaus soll er nach dem sogenannten Berliner Tiergartenmord - ein russischer Geheimdienstagent hatte im August 2019 einen in Deutschland im Exil lebenden Tschetschenen erschossen - für den russischen Nachrichtendienst eine "Fehleranalyse" erstellt haben. Auch in diesem Anklagepunkt wurde er schuldig gesprochen.

Gegen Ott und einen mitangeklagten Polizisten wurde seit mittlerweile vier Monaten verhandelt. Beide Angeklagten bekannten sich zu sämtlichen wider ihnen erhobenen Vorwürfe unschuldig. Freigesprochen wurde Ott nur vom Vorwurf des Betrugs und in einem Fall der Bestechlichkeit.

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