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Juristisches Nachspiel wegen Manner-Finanzberichten 2020/21 beendet

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KORREKTUR-HINWEIS
In APA0425 vom 30.04.2026 wird klargestellt, dass sich das
BVwG-Urteil auf die Einstellung des von Manner angestrengten
Verfahrens und nicht auf das FMA-Verfahren bezieht
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Das juristische Nachspiel zwischen dem Süßwarenhersteller Manner und der Finanzmarktaufsicht (FMA) wegen fehlerhafter Erstellung des Jahresberichts 2020 und des Halbjahresberichts 2021 ist beendet. Manner hat die Fehler behoben, ist aber gegen die FMA-Entscheidung beim BVwG vorgegangen. Das Gericht hat die Beschwerde nun abgewiesen, da nach der Fehlerbehebung kein Verwaltungsverfahren durch die FMA eingeleitet wurde und die Beschwerde dadurch gegenstandslos geworden sei.

tsk

 ISIN  AT0000728209
 WEB   http://www.manner.at
       http://www.fma.gv.at

Relevante Links: Josef Manner & Comp. AG

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