Bundesregierung plant härtere Strafen für Umweltschädigung
Wer der Umwelt erheblichen Schaden zufügt, soll dafür künftig härter bestraft werden. Das sieht der Entwurf für eine Reform des Umweltstrafrechts vor, den das Bundeskabinett heute beschließen will.
Das Vorhaben, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, sieht für Fälle, in denen vorsätzlich katastrophale Folgen herbeigeführt werden - etwa eine Ölpest, eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. Gleichzeitig sollen die Höchstbeträge für Geldbußen gegen Unternehmen steigen.
Organisierte Kriminalität im Blick
Für Täter, die als Teil einer Bande gewerbsmäßig radioaktive Stoffe oder bestimmte andere gefährliche Abfälle unerlaubt entsorgen, soll demnach künftig ein erhöhter Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren gelten.
Um Banden und Verantwortlichen in Firmen, die sich durch Umweltkriminalität bereichern, besser auf die Schliche zu kommen, sollen bei schweren Umweltstraftaten auch verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie die Telekommunikationsüberwachung erlaubt sein.
Als Konsequenz aus dem Dieselskandal soll außerdem der Straftatbestand der Luftverunreinigung angeschärft werden. Neben Wasser, Luft, Tieren, Pflanzen und der menschlichen Gesundheit soll in Zukunft auch explizit die Gefährdung oder Schädigung eines Ökosystems strafrechtlich sanktioniert werden./abc/DP/zb
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