ZEW: Milliardenverluste durch Ausnahmen bei Umsatzsteuer
Das deutsche Umsatzsteuersystem führt laut einer Analyse aufgrund zahlreicher Ausnahmeregelungen zu Milliardenverlusten. Laut einer aktuellen Analyse des Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen führen die vielfältigen ermäßigten Steuersätze zu massiven Steuerausfällen. Allein für das Jahr 2026 summieren sich die prognostizierten Mindereinnahmen durch diese Ausnahmen auf rund 43,5 Milliarden Euro.
Friedrich Heinemann vom ZEW betont: "Viele ermäßigte Steuersätze sind historisch gewachsen, aber heute kaum noch zu rechtfertigen. Diese Vergünstigungen sind weder verteilungspolitisch überzeugend noch wirtschaftlich sinnvoll." Anstatt kontinuierlich neue Ausnahmen zu schaffen, solle die Steuerpolitik auf ein einfaches und transparentes System setzen.
Heinemanns Kollegin Daniela Steinbrenner ergänzt: "Ein Abbau schlecht begründeter Ausnahmen würde nicht nur die Einnahmesituation verbessern, sondern auch Bürokratiekosten und Abgrenzungsprobleme deutlich reduzieren."
Welche Ermäßigungen sind sinnvoll? Und welche nicht?
Die Analyse hat auch ermittelt, welche Ermäßigungen sinnvoll sein könnten. Als gut begründbar gelten demnach reduzierte Sätze für Lebensmittel, den öffentlichen Personennahverkehr sowie Photovoltaikanlagen. Diese Maßnahmen erreichten entweder verteilungspolitische Ziele, etwa die Entlastung einkommensschwächerer Haushalte, oder förderten administrative Effekte, stellte das ZEW fest.
Deutlich schlechter schneiden hingegen Ermäßigungen für die Gastronomie, Beherbergungsleistungen sowie Teile des Kultur- und Gesundheitssektors ab. Hier fehlen laut ZEW überzeugende Rechtfertigungen, da häufig eher einkommensstärkere Haushalte profitieren. Die Studie empfiehlt, in diesen Bereichen eher auf direkte Transfers zu setzen, da diese effizienter seien als pauschale Steuersenkungen.
Die Analyse ergibt auch Reformpotenzial: Würden alle ermäßigten Steuersätze vollständig abgeschafft, könnte der reguläre Umsatzsteuersatz rechnerisch demnach von 19 auf 16,7 Prozent gesenkt werden. Auch realistischere Optionen, wie die Beibehaltung der Ermäßigung für Lebensmittel, würden Spielräume für eine Senkung des Regelsatzes auf gut 18,1 Prozent bei gleichzeitiger Vereinfachung der Steuerstruktur eröffnen./ram/DP/stk
AXC0100 2026-04-17/10:10