, APA

OMV und ADNOC schließen Fusion ihrer Chemiesparten ab / Borouge International startet - Neuer Konzern gehört OMV und ADNOC-Tochter XRG - Sitz in Wien - Viertgrößter Kunststoffproduzent der Welt mit geschätztem Wert von 60 Mrd. Dollar

Der österreichische Energiekonzern OMV und ihr arabischer Partner und Kernaktionär ADNOC haben ihre Milliardenfusion im Chemiebereich formell abgeschlossen. Wie die Unternehmen am Dienstag mitteilten, wurde die neue Borouge Group International AG mit Sitz in Wien erfolgreich gegründet. Der Konzern agiert künftig unter dem Markennamen Borouge International und steigt zum viertgrößten Polyolefin-Produzenten der Welt auf.

Die Basis der neuen Gesellschaft bildet die Zusammenlegung der bisherigen OMV-Tochter Borealis und des in Abu Dhabi börsennotierten Herstellers Borouge Plc. Im Anschluss übernahm die neue Gruppe zudem den nordamerikanischen Kunststoffhersteller Nova Chemicals. OMV und XRG, der internationale Investmentarm von ADNOC, kontrollieren das Unternehmen nun als gleichberechtigte Partner zu je 50 Prozent. Die OMV verspricht sich von dem Zusammenschluss jährliche Synergien von deutlich über 500 Mio. US-Dollar (461 Mio. Euro), wovon 75 Prozent bereits in den ersten drei Jahren gehoben werden sollen.

Ein für den Borouge-Streubesitz geplantes Aktientauschangebot zur Umwandlung in Anteile der neuen Holding wurde samt einer damit verbundenen Kapitalerhöhung marktbedingt auf das Jahr 2027 verschoben. Bis dahin bleibt die Borouge Group International ein rein privates Unternehmen, während die alten Aktien der Borouge Plc weiterhin an der Börse in Abu Dhabi gehandelt werden. Den Vorstandsvorsitz des globalen Konzerns, der Produktionsstandorte auf drei Kontinenten betreibt, übernimmt wie geplant Roger Kearns.

ivn/bel

 ISIN  AT0000743059
 WEB   http://www.omv.com
       https://adnoc.ae/
       http://www.borealisgroup.com

Relevante Links: OMV AG

Copyright APA. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von APA ist nicht gestattet.