Bundesrat ebnet Weg für schärfere EU-Asylregeln
Die Regeln zur Umsetzung des verschärften europäischen Asylrechts in Deutschland haben im Bundesrat die letzte Hürde genommen. Kernpunkte der Reform, die europaweit ab dem 12. Juni gilt, sind verpflichtende Identitätskontrollen bei Ankommenden an den EU-Außengrenzen. Für Menschen aus Herkunftsstaaten mit niedriger Anerkennungsquote sind Asylprüfungen im Grenzverfahren vorgesehen.
Deutschland als Staat mitten in Europa ist von den Außengrenzverfahren lediglich mit Blick auf internationale Flughäfen und Seehäfen betroffen. Bei Ablehnung sollen die Asylbewerber gegebenenfalls direkt von dort abgeschoben werden.
Man sei den Bundesländern entgegengekommen und habe in einer Protokollerklärung zu dem Beschluss festgehalten, dass das Grenzverfahren als "gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern angesehen wird", sagte Daniela Ludwig (CSU), parlamentarische Staatssekretärin im Bundesinnenministerium.
Maßnahmen gegen Weiterziehen innerhalb der EU
Verfahren für Schutzsuchende, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben, werden kürzer. Die Überstellung der Asylbewerber in den für ihr Verfahren zuständigen Staat wird länger möglich sein, beispielsweise wenn jemand zwischenzeitlich untertaucht.
Die Bundesländer können sogenannte Sekundärmigrationszentren mit Aufenthaltspflicht einrichten. Dort sollen Menschen untergebracht werden, die Deutschland verlassen, weil ein anderes EU-Land für ihr Verfahren verantwortlich ist.
Solidaritätsmechanismus soll Außengrenzstaaten helfen
Stark belasteten Staaten an den EU-Außengrenzen soll künftig ein Teil der Asylsuchenden abgenommen werden. Dass Deutschland dieses Jahr über diesen Solidaritätsmechanismus niemanden aufnehmen muss, hängt unter anderem damit zusammen, dass in den vergangenen Jahren viele Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in die Bundesrepublik gekommen waren.
Die Grünen haben die neuen Regeln als größte Asylrechtsverschärfung seit 1993 kritisiert. Europäische Regeln müssten zwar umgesetzt werden, die schwarz-rote Koalition habe ihren Ermessensspielraum dabei aber mit übermäßiger Härte genutzt. Im Bundesrat hatte es unter anderem Diskussion über die Regelungen gegeben, die Minderjährige betreffen./abc/DP/stw
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