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Nach wie vor schlechte Arbeitsbedingungen für Saisonarbeiter

Überlange Arbeitstage von bis zu 16 Stunden, Wochenarbeitszeiten von mehr als 70 Stunden, schlechte Unterkünfte - nach wie vor stellt die Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Missstände bei den Arbeitsbedingungen der Saisonarbeiter in der Landwirtschaft fest. Obwohl der Mindestlohn formal gezahlt werde, komme bei den Arbeitskräften oft nur ein Bruchteil an, hieß es bei der Vorstellung des Jahresberichts 2025 in Frankfurt.

Nach wie vor gebe es illegale Praktiken, um die Lohnkosten zu drücken. So gebe es rechtswidrige Abzüge, bei denen Kautionen grundlos einbehalten würden. Die Arbeitskräfteberater hätten auch von unzulässigen Vertragsstrafen erfahren oder davon, dass Kosten für Arbeitsgeräte wie Messer oder für die persönliche Schutzausrüstung vom Lohn abgezogen werde.

Arbeitsverdichtung zugenommen

Auch die Arbeitsverdichtung habe zugenommen: In der Spargelernte seien die Erntevorgaben von 11 Kilogramm pro Stunde im Jahr 2024 auf bis zu 14 Kilogramm im vergangenen Jahr gestiegen, berichtete das DGB-Bundesvorstandsmitglied Anja Piel.

Die vor allem aus Osteuropa kommenden Saisonarbeitskräfte hätten für die Landwirtschaft eine immense Bedeutung, erklärte Piel. "Das sind 28 Prozent aller landwirtschaftlichen Arbeitskräfte, die über die Grenze zu uns zum Arbeiten kommen", sagte sie. Inzwischen kämen auch Erntehelfer von außerhalb der EU nach Deutschland, etwa aus Kasachstan und Usbekistan.

Gesunkene Zahl der Kontrollen

Während die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in der Landwirtschaft eine überdurchschnittlich hohe Quote an Mindestlohnverstößen feststelle, sinke die Zahl der Kontrollen, sagte Piel: "Das halten wir für sehr schlecht." So wurden im Jahr 2021 noch 839 Betriebe geprüft; im Jahr 2024 nur noch 274.

Christian Beck aus dem Bundesvorstand der IG Bauen-Agrar-Umwelt wies darauf hin, dass seit dem vergangenen Jahr in der deutschen Landwirtschaft ein neues Prinzip gelte: Wer öffentliche Fördermittel erhält, muss faire Arbeitsbedingungen garantieren. Mit dieser "sozialen Konditionalität" seien Agrarsubventionen für Landwirte an die Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsstandards geknüpft.

Fördermittel an Sozialstandards geknüpft

Allerdings müsse aus Gewerkschaftssicht die Umsetzung in Deutschland nachgebessert werden, sagte Beck. "Wir halten es für problematisch, dass der Mindestlohn oder auch die Höchstarbeitszeit bisher nicht Bestandteil der sozialen Konditionalität sind." Ausbeutung und Lohndumping dürfe nicht mit öffentlichen Mitteln finanziert werden.

Kritisch äußerte sich Beck auch zur Forderung des Deutschen Bauernverbandes nach einem Mindestlohn-Abschlag für Saisonkräfte von 20 Prozent. Ausweislich der Statistik der Bundesagentur für Arbeit komme die Mehrheit der Saisonbeschäftigten in der Landwirtschaft aus dem europäischen Ausland. "Eine Ausnahme für diese Gruppe wäre eine potenzielle Diskriminierung europäischer Staatsbürger", sagte Beck.

IG BAU: Mindestlohn-Ausnahme kontraproduktiv

Der Anbau zum Beispiel von Spargel sei ohne ausländische Saisonarbeitskräfte in Deutschland nicht möglich, erklärte Beck. Im vergangenen Jahr hätten viele Arbeitgeber darüber geklagt, dass es für sie sehr schwer geworden sei, ausreichend Saisonkräfte anzuwerben. Angesichts dessen müsse man sich die Frage stellen, ob eine Ausnahme beim Mindestlohn nicht kontraproduktiv sei./eks/DP/stw

AXC0186 2026-03-27/13:04

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