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Entlassungen: Bundesrichter rechnen mit mehr Klagen

Das Bundesarbeitsgericht rechnet damit, dass angesichts der Konjunkturschwäche und Entlassungen vor allem in der Automobilindustrie mehr Kündigungsschutzklagen in der höchsten Instanz landen. Bei den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten sei bereits ein starker Anstieg der Fälle im Zusammenhang mit Entlassungen zu beobachten - "aber nicht in dem Maß, wie man es annehmen könnte", sagte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, in Erfurt.

Sie erwartet, dass anders als in der Vergangenheit mehr betriebliche Regelungen durch Sozialpläne, Abfindungen sowie Qualifizierungsangebote getroffen werden, statt Gerichte anzurufen. Gallner verwies darauf, dass gerade im Bereich Kündigungsschutz bereits eine Vielzahl von Urteilen vorliege, an denen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber orientieren könnten. Es gebe jedoch auch immer wieder Regelungen außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes, die geklärt werden müssten.

In fast jedem vierten Fall geht es um Kündigungen

Nach Angaben des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gehen die Fälle, die in die höchste Arbeitsgerichtsinstanz gelangen, seit einiger Zeit zurück. Allerdings machten Auseinandersetzungen um Kündigungen oder befristete Arbeitsverhältnisse allein im vergangenen Jahr fast ein Viertel (23 Prozent) aller neuen Fälle aus.

Nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts gehe es in diesem Jahr erneut auch um die Besonderheiten von Arbeitsverhältnissen in kirchlichen Einrichtungen, so die Präsidentin. Fälle, unter anderem zu einer Kündigung nach Kirchenaustritt, würden voraussichtlich im Mai und September verhandelt, sagte Gallner.

In der Debatte um die Flexibilisierung der Arbeitszeit in Deutschland warnte die Gerichtspräsidentin davor, Ängste von Arbeitnehmern zu verstärken. Bei der Debatte um die Wochenarbeitszeit sollten deshalb nicht nur rechtliche Aspekte eine Rolle spielen.

Schutzstandards bei Arbeitszeiten

Gallner verwies darauf, dass der Acht-Stunden-Tag in Deutschland ein Politikum sei, weil er zu den großen Erfolgen der Gewerkschaftsbewegung gehöre, ebenso wie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Es gebe Schutzstandards wie die tägliche Ruhezeit von elf Stunden. Eine 48-Stunden-Woche sei "dass absolute Maximum, was europarechtlich erlaubt ist". Generell sei das Arbeitszeitrecht stark durch Europarecht geprägt, nationale Spielräume seien nicht groß.

Nach Angaben des Gerichts kamen im vergangenen Jahr 1.064 Fälle an - 19 Prozent weniger als im Jahr davor. Sie wurden schneller bearbeitet - insgesamt 1.185 Fälle wurden erledigt. Im Schnitt waren ein Drittel der Kläger mit Revisionen und Rechtsbeschwerden vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt erfolgreich./rot/DP/jha

AXC0248 2026-03-24/16:11

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