Bundesverfassungsgericht prüft Ablauf beim Heizungsgesetz
Die parlamentarischen Abläufe hinter dem umstrittenen Heizungsgesetz der ehemaligen Ampel-Regierung beschäftigen am Donnerstag (10.00 Uhr) erneut das Bundesverfassungsgericht. Deutschlands oberste Richterinnen und Richter verhandeln die Klage des Ex-Unionsabgeordneten Thomas Heilmann, der die Verabschiedung des Gesetzes im Sommer 2023 mit einem Eilantrag in Karlsruhe vorerst ausgebremst hatte. (Az. 2 BvE 4/23)
Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes - meist Heizungsgesetz genannt - zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Die Ampel-Koalitionspartner wollten das Gesetz 2023 noch kurz vor der parlamentarischen Sommerpause durch den Bundestag bringen. Heilmann sah sich aber durch das überhastete Gesetzgebungsverfahren in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt - und wandte sich nach Karlsruhe.
Heilmann: Geht um "Recht aller Abgeordneten"
Mit einer Eilentscheidung stoppte das Bundesverfassungsgericht damals zunächst die zweite und dritte Lesung des Gesetzes vor der Sommerpause. Es wurde am Ende rund zwei Monate später vom Bundestag beschlossen und trat im Januar 2024 in Kraft. Diese Woche Dienstag präsentierte die schwarz-rote Koalition Eckpunkte ihrer umfangreichen Reformpläne.
In Karlsruhe wird nun im sogenannten Hauptsacheverfahren über Heilmanns Organklage verhandelt. Es geht um die Frage, ob im Gesetzgebungsverfahren damals Rechte der Abgeordneten auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletzt wurden. Für ihn gehe es "um das Recht aller Abgeordneten auf ausreichende Beratungszeit", sagt Heilmann. Ein Urteil fällt in der Regel erst einige Monate nach der Verhandlung./jml/kke/DP/jha
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