Energieverband: Reiche-Pläne verstoßen gegen Europarecht
Die Windenergie-Branche macht Front gegen Reformpläne von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Vorschläge des Ministeriums sorgten für extreme Verunsicherung in der Branche und würden in vielen Gebieten einen Investitions- und Zubaustopp auslösen, kritisiert der Bundesverband Windenergie (BWE). Der Kern eines geplanten "Netzpakets" verstoße gegen Europarecht. Das sei das Ergebnis eines Gutachtens einer Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag des Verbands.
BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek warnte vor einem "europarechtlichen Debakel", es könne zu einer "Maut 2.0" kommen. Das zielt auf die Pkw-Maut. Dieses CSU-Prestigeprojekt in der damaligen Bundesregierung war im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig gestoppt worden.
"Redispatchvorbehalt":
Reiche strebt an, den Zubau von Wind- und Solaranlagen besser an den hinterherhinkenden Netzausbau anzupassen und Kosten zu senken. Teure "Abregelungen" sollen vermieden werden. In der vergangenen Woche war ein Gesetzentwurf des Ministeriums bekanntgeworden, der sich allerdings noch nicht in der regierungsinternen Abstimmung befindet.
In der Kritik steht vor allem ein im Entwurf genannter "Redispatchvorbehalt": Demnach sollen Gebiete, in denen eine Abregelung erneuerbarer Energien im Vorjahr über drei Prozent lag, für bis zu zehn Jahre als "kapazitätslimitiert" ausgewiesen werden können. Neue Windräder oder Solaranlagen sollen Betreiber in diesen Gebieten nur errichten dürfen, wenn sie für zehn Jahre auf Entschädigungen bei einer Abregelung verzichten. Energieverbände kritisieren, damit würde der Einspeise- und Anschlussvorrang für erneuerbare Energien faktisch aufgehoben. Heidebroek sagte, von der 3-Prozent-Regelung wären große Teile des Bundesgebiets betroffen.
Nach dem Gutachten würde der Redispatchvorbehalt gegen europarechtliche Vorgaben verstoßen. Die angedachten Regelungen würden den Netzzugang entgegen der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie einschränken. Zudem lägen Voraussetzungen, unter denen der Anspruch auf eine Entschädigung bei Redispatch ausgeschlossen werden könne, nicht vor.
Teure Netzengpässe
Um Netzengpässe zu vermeiden, kommt es immer wieder zur Abregelung von Wind- und Solaranlagen, deren Leistung gedrosselt oder abgeschaltet wird. Die Eingriffe werden Redispatch genannt. Werden Anlagen abgeregelt, stehen den Betreibern Entschädigungen zu. Umgekehrt werden Kraftwerksbetreiber für den zusätzlichen Einsatz ihrer Anlagen bezahlt - das kostet jedes Jahr Milliarden./hoe/DP/jha
AXC0166 2026-02-18/14:00