, APA/dpa-AFX

Rechnungshof kritisiert Zweckentfremdung bei Sondervermögen

Der Präsident des Rechnungshofs, Kay Scheller, hat der Bundesregierung eine Zweckentfremdung des Sondervermögens für Infrastruktur vorgeworfen. Das aus Schulden finanzierte Geld fließe - anders als vorgesehen - nicht allein in zusätzliche Investitionen, kritisierte er in der "Welt am Sonntag". "Dadurch entstehen im Kernhaushalt Spielräume für Konsumausgaben. Das kann nicht sein, das widerspricht der geforderten und angebrachten Zusätzlichkeit dieser Mittel."

Den Grund dafür sieht Scheller auch in strukturellen Mängeln. Die Herausforderungen seien gewaltig, doch jetzt treffe "viel Geld auf Strukturen, die oft gar nicht in der Lage sind, es wirksam einzusetzen". Die Digitalisierung sei unzureichend, in komplexen Verfahren würden sich Akteure "häufig selbst im Weg stehen", sagte er. "Das kostet Zeit, Geld und Wirksamkeit."

Scheller stellt Notwendigkeit klimaschädlicher Subventionen infrage

Einsparpotenzial im Bundeshaushalt sieht Scheller daher nicht nur beim Sozialstaat sowie den Zuschüssen zur Rente, sondern auch in der Verwaltung. Für überschaubare Themen gebe es große Strukturen, "die dann zur Komplexität beitragen". Das sei einer der Gründe, warum es "von einer Idee zu einer Entscheidung" oft sehr lange dauere. Auch "klimaschädliche Subventionen und Steuervergünstigungen" sollten auf ihre Notwendigkeit hin geprüft werden, so Scheller.

Ähnliche Vorwürfe zum Sondervermögen kommen auch von den Grünen. Anfang Februar hatte die Grünen-Bundestagsfraktion angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde zum Haushalt zu organisieren. Sie setzen dabei auf die Mitwirkung von Bürgern - diese können eine solche Beschwerde einreichen, wenn sie sich in ihren Grundrechten verletzt sehen. Dabei geht es auch um Polittaktik, wie Fraktionschefin Katharina Dröge jetzt einräumte: "Die Prüfung einer Klage ist ein notwendiges Druckmittel gegenüber CDU/CSU und SPD", sagte sie den Zeitungen der Mediengruppe Bayern./nkl/DP/zb

AXC0012 2026-02-14/11:10

Copyright APA/dpa-AFX. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von APA/dpa-AFX ist nicht gestattet.