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VKI bekämpft nicht offengelegte Fondsprovisionen für Banken / Einigung mit Raiffeisen Bankengruppe nun auch für Oberösterreich und Kärnten - Betroffene können sich bis 8. April zu Sammelaktion anmelden und Ansprüche geltend machen

Der Verein für Konsumenteninformation stößt sich seit längerem an bis Ende 2017 nicht offengelegten Fondsprovisionen für Banken. Bezüglich dieser Bestandsprovisionen von Kapitalgesellschaften für die Vermittlung von Fondsprodukten gebe es nun auch mit der Raiffeisen Bankengruppe Oberösterreich und Kärnten eine Einigung, so der VKI. Betroffene, denen bis 31. Dezember 2017 ein Fondsprodukt vermittelt wurde, können sich bis 8. April kostenlos zu einer VKI-Sammelaktion anmelden.

Vergangenen Oktober hatten die Verbraucherschützer eine entsprechende Übereinkunft mit der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien (RLB-NÖ-Wien) bekanntgegeben, Anfang Dezember folgten die Raiffeiseninstitute im Burgenland, in Tirol, der Steiermark, in Salzburg und Vorarlberg.

Konkret geht es bei den außergerichtlichen Lösungen um Provisionen, die die Banken für die Vermittlung von Fonds an ihre Kundinnen und Kunden erhalten, aber nicht ausreichend offengelegt haben. Betroffene können nun Geld zurückfordern, die Institute werden anspruchsberechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Sammelaktion laut VKI "einen individuellen Rückerstattungsbetrag" anbieten. Dafür ist es erforderlich, sich unter www.vki.at/kick-back-2025 anzumelden.

kre/bel

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