EQS-News: Warburg Pincus erreicht 82,35 % aller PSI-Aktien weitere Annahmefrist für öffentliches Übernahmeangebot für PSI beginnt (deutsch)
Warburg Pincus erreicht 82,35 % aller PSI-Aktien weitere Annahmefrist für öffentliches Übernahmeangebot für PSI beginnt
EQS-News: Zest Bidco GmbH / Schlagwort(e): Übernahmeangebot Warburg Pincus erreicht 82,35 % aller PSI-Aktien weitere Annahmefrist für öffentliches Übernahmeangebot für PSI beginnt
18.12.2025 / 13:15 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Warburg Pincus erreicht 82,35 % aller PSI-Aktien - weitere Annahmefrist für öffentliches Übernahmeangebot für PSI beginnt
* Warburg Pincus erreicht 82,35 % des Grundkapitals von PSI durch angediente oder zugerechnete PSI-Aktien nach Ablauf der ersten Annahmefrist
* Aktionäre, die ihre PSI-Aktien noch nicht angedient haben, können das Angebot noch innerhalb der weiteren Annahmefrist annehmen, die am 2. Januar 2026 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) endet
* Letzte Möglichkeit, das Angebot anzunehmen und die hochattraktive Prämie von 62,6 % auf den unbeeinflussten volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs vor dem 9. Oktober sowie von 83,7 % auf den Xetra-Schlusskurs der PSI-Aktie am 8. Oktober 2025 zu erhalten
* Die Abwicklung der Transaktion wird für das erste Quartal 2026 erwartet. Erste regulatorische Freigaben wurden bereits erteilt
* Warburg Pincus beabsichtigt, PSI so bald wie möglich nach Abwicklung des Angebots von der Börse zu nehmen; der Vorstand unterstützt dieses Vorhaben. Das Delisting könnte es verbleibenden Aktionären erschweren, ihre PSI-Aktien zukünftig zu verkaufen
Berlin, 18. Dezember 2025. Die Zest Bidco GmbH ("Bieterin"), eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC verwaltet werden (gemeinsam "Warburg Pincus") hat am heutigen Tag die Ergebnisse ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots ("Angebot") für alle ausstehenden Aktien der PSI Software SE ("PSI", ISIN: DE000A0Z1JH9) nach Ablauf der ersten Annahmefrist veröffentlicht.
Bis zum Ablauf der ersten Annahmefrist am 15. Dezember 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) hat die Bieterin bereits rund 80,83 % aller PSI-Aktien durch in das Angebot angediente PSI-Aktien, von der Bieterin oder mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen bereits gehaltene PSI-Aktien und PSI-Aktien, die die Bieterin im Rahmen eines Aktienkaufvertrags von einem Ankeraktionär erwerben wird, gesichert. Zusätzlich hält die Bieterin Finanzinstrumente mit Barausgleich in Bezug auf 1,52 % aller PSI-Aktien.
PSI-Aktionäre, die ihre Aktien noch nicht angedient haben, haben noch die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der weiteren Annahmefrist anzunehmen. Diese beginnt am 19. Dezember 2025 und endet am 2. Januar 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York).
Die weitere Annahmefrist stellt die letzte Möglichkeit dar, das Angebot anzunehmen und damit die hochattraktive Prämie von 62,6 % auf den unbeeinflussten volumengewichteten Durchschnittskurs der PSI-Aktie in den letzten drei Monaten vor dem 9. Oktober 2025 und eine Prämie von 83,7 % auf den Xetra-Schlusskurs der PSI-Aktie am 8. Oktober 2025 zu erhalten.
Vorbehaltlich der Erfüllung der Angebotsbedingungen wird die Abwicklung der Transaktion derzeit für das erste Quartal 2026 erwartet. Die ersten regulatorischen Freigaben wurden bereits erteilt.
Nach der Abwicklung des Angebots beabsichtigt Warburg Pincus, PSI so bald wie möglich von der Börse zu nehmen, um von finanzieller Flexibilität und einer stabilen Eigentümerstruktur zu profitieren. Der Vorstand von PSI betrachtet die Umsetzung seiner langfristigen Strategie außerhalb des Börsenumfelds als vorteilhaft und unterstützt, vorbehaltlich seiner Sorgfalts- und Treuepflichten, das von Warburg Pincus beabsichtigte mögliche Delisting. Mit dem Delisting würde das Handelsvolumen der PSI-Aktien erheblich zurückgehen und es könnte verbleibenden Aktionären schwerfallen, ihre PSI-Aktien zukünftig zu verkaufen.
Die Angebotsunterlage, eine unverbindliche englische Übersetzung und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot sind auf der folgenden Website verfügbar: https://www.offer-power.com.
Für Aktionäre steht eine Angebots-Hotline von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter +49 (0) 69 92014 9707 oder per E-Mail an PSISoftware-Power@emberapartners.com zur Verfügung.
Über Warburg Pincus
Warburg Pincus LLC ist der Pionier im Bereich globaler Wachstumsinvestitionen. Das Unternehmen besteht seit 1966 als Partnerschaft und verfügt über die Flexibilität und Erfahrung, um Investoren und Managementteams über Marktzyklen hinweg nachhaltig zum Erfolg zu führen. Aktuell verwaltet das Unternehmen mehr als 85 Milliarden US-Dollar und hat über 215 Unternehmen im Portfolio, die über unterschiedliche Entwicklungsphasen, Branchen und Regionen verteilt sind. Seit Gründung hat Warburg Pincus im Rahmen seiner Private Equity-, Immobilien- und Kapitallösungsstrategien in mehr als 1.000 Unternehmen investiert.
Warburg Pincus hat seinen Hauptsitz in New York und unterhält 15 Büros weltweit. Weitere Informationen finden Sie unter https:// www.warburgpincus.com oder folgen Sie uns auf LinkedIn.
Pressekontakt - Warburg Pincus
Alice Gibb
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T: +44 207 306 30 90
E: alice.gibb@warburgpincus.com
Katharina Gebsattel
Communications
T: +49 172 718 68 57
E: katharina.gebsattel@warburgpincus.com
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der PSI Software SE dar. Die endgültigen Bedingungen des Angebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der PSI Software SE wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Angebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.
Das Übernahmeangebot unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika. Jeder Vertrag, der durch Annahme des Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
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